Zusammenarbeit mit relevanten Leistungen der Jugendhilfe
Die KJSA ist ein niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule. Um Kinder, Jugendliche und deren Familien mit ihren individuellen Herausforderungen gut begleiten zu können, ist eine Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Leistungen der Jugendhilfe erforderlich.
Die häufigsten Leistungen finden Sie hier:
Allgemeine Jugend- und Familienhilfe
Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind jeweils für einen Teil einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises zuständig und kennen das vor Ort zur Verfügung stehende Unterstützungsangebot wie Beratungsstellen, Familienzentren, Kindertagesstätten, usw.
Ergibt sich aus der Beratung ein spezieller Hilfebedarf, so kann die Allgemeine Jugend- und Familienhilfe auf ein breitgefächertes Angebot von Hilfen und Unterstützungsangeboten zurückgreifen, das dann so weit wie möglich dem Einzelfall angepasst wird:
- Hilfen zur Erziehung wie
- Erziehungsberatung
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in Tagesgruppen
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Hilfen für junge Volljährige
- Eltern-Kind-Einrichtungen
- Hilfen in Notsituationen
Eine Besonderheit in der Kooperation stellt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII dar. Hierzu bietet der Landkreis eine besondere Arbeitshilfe zum Kinderschutz für Fachkräfte.
Arbeitshilfe zu Kinderschutz nach § 8a SGB VIII für Fachkräfte
Individuelle Hilfen bei der Erziehung (Kreisjugendamt Landkreis München)
Fachdienst Eingliederungshilfen
- Klärung des Teilhabebedarfs nach § 9 SGB IX sowie Klärung des Eingliederungshilfebedarfs nach §35a SGB VIII
- Hilfeplanung, Hilfeplanfortschreibung nach §36 SGB VIII
- Steuerung des Hilfeverlaufs und Vernetzung
Eine häufige Form ist die Schulbegleitung. Hierfür gibt es einen festgeschriebenen Ablauf zur Kooperation bzgl. der Leistung der Schulbegleitung für die KJSA.
Vorgehen der Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen im Clearing Schulbegleitung:
Eine Stellungnahme der Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen ist Grundvoraussetzung einer Bearbeitung eines Antrags auf Schulbegleitung.
Der Bericht der KJSA beinhaltet in erster Linie dokumentierte Beobachtungen des betroffenen Kindes in verschiedensten Settings innerhalb und außerhalb des Unterrichts (z. B. Einzelgespräche, Begleitung des Kindes im Unterricht, Gruppen- oder Projektangebote der KJSA, Gespräche mit den Personensorgeberechtigten).
Der Bericht kann entweder gemeinsam mit den Unterlagen der Schule oder gesondert an den Fachdienst Eingliederungshilfen weitergeleitet werden.
Die KJSA wird so früh wie möglich in den Beantragungsprozess Schulbegleitung involviert und entscheidet nicht über die Bewilligung einer etwaigen Schulbegleitung, sondern unterstützt mit ihrem Bericht die Entscheidungsfindung des Jugendamts.
Eltern- und Jugendberatungsstellen
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises München bei der Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme.
Die Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.
Im Landkreis München sind die Einrichtungen wohnortnah für Eltern, Kinder und Jugendliche erreichbar.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landratsamtes München (Riem)
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Garching)
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Lohhof-Unterschleißheim)
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Ottobrunn)
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Planegg)
Caritas-Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Taufkirchen)
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist ein inklusives Freizeitangebot, das allen Kindern und Jugendlichen einer Gemeinde oder Stadt offensteht. Sie bietet Raum für Begegnung, Teilhabe und Selbstbestimmung und orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist häufig ein wichtiger Akteur innerhalb des Sozialraums und damit Kooperationspartner für die Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen, vor allem in Bezug auf die Angebote nach § 11 SGB VIII.
Weitere Informationen unter: https://kjr-ml.de/kommunale-jugendarbeit/okja-jugendhilfeplanung/okja-leistungsbeschreibung-2
Interventionsstelle Häusliche Gewalt (ILM)
Die Interventionsstelle Landkreis München bietet Hilfe und Unterstützung für Frauen und Kinder, die Opfer von Häuslicher Gewalt sind.
Häusliche Gewalt ist jede Art körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt zwischen Erwachsenen, die in naher Beziehung zueinander stehen oder gestanden haben. Sie kommt in allen Kulturen, Schichten und bei allen Altersstufen vor.
Die Interventionsstelle des Landkreises München bietet:
- Telefonische oder persönliche Beratung
- Hilfe in Krisensituationen
- Information zum Gewaltschutzgesetz
- Unterstützung bei Einleitung polizeilicher Maßnahmen
- Begleitung bei Behördengängen
- Beratung zu Fragen der Existenzsicherung
- Vermittlung von geschütztem Wohnraum
- Weitervermittlung an spezialisierte Beratungs- und Hilfsangebote, Psychologen, Therapeuten, Rechtsanwälte, etc.
Für Kinder
Das Miterleben häuslicher Gewalt hat auch immer belastende Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und birgt die Gefahr nachhaltiger Schäden. Folgeerscheinungen können z. B. Bindungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, eingeschränkte Lern- und Konzentrationsfähigkeiten, Schlaf- oder Essprobleme sowie psychosomatische Symptome sein.
Die bedürfnisorientierte Beratung für Kinder und Jugendliche ermöglicht Aufklärung und Information rund um das Thema häusliche Gewalt, das gemeinsame Erarbeiten von Strategien im Umgang mit belastenden Situationen sowie das Wiederherstellen eines Sicherheitsgefühls, die Förderung des Selbstwertgefühls und der Selbstwirksamkeit, die Stärkung von Resilienzen und der Abbau psychosozialer Belastungen.
Die Interventionsstelle des Landkreises München bietet:
- Telefonische oder persönliche Beratung
- Proaktive Beratung
- Ressourcenaktivierende Kurzzeitberatung
- Gruppe "Superhelden"
Männerberatung im Landkreis München (MILK)
Die Männerberatung ist eine Fachstelle für die Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt und verfolgt das Ziel, durch ein soziales Training eine Verhaltensänderung zu bewirken. Dies setzt grundsätzlich die Einsicht in die eigene Gewaltausübung und Verantwortungsübernahme für das gewalttätige Verhalten voraus.
Unter Gewalt wird dabei jede zielgerichtete Verletzung der körperlichen, seelischen und sozialen Integrität verstanden.
Häusliche Gewalt beinhaltet physische, psychische, sexualisierte, emotionale und ökonomische Gewalt in aktuellen und früheren Partnerschaften. Das Kernziel der Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung gewalttätiger Verhaltensweisen.
Das soziale Training bietet dabei die Möglichkeit, sich mit dem eigenen Verhalten intensiv auseinanderzusetzen und alternative, gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien zu erlernen. Es ist eine kognitiv-verhaltensorientierte Maßnahme für in Partnerschaften gewalttätige Männer, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und lernen sollen,
- die eigenen Grenzen und die anderer zu erkennen und zu akzeptieren,
- sich in die Lage der von Gewalt betroffenen (Ex-)Partnerin und der mitbetroffenen Kinder hineinzuversetzen,
- Strategien und Möglichkeiten zur Konfliktlösung zu entwickeln, ohne ihre eigenen und die Grenzen anderen zu verletzen,
- ihre Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit in Beziehungen zu verbessern.
Die Männerberatungsstelle im Landkreis München arbeitet auf Grundlage der Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG e.V.).
Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendhilfe in Strafverfahren ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe nach § 52 SGB VIII und begleitet junge Menschen, die im Alter von 14 bis 20 Jahren einer Straftat beschuldigt werden. Dabei ist sie in den gesamten Ablauf des Strafverfahrens eingebunden – von der Einleitung polizeilicher Maßnahmen über die Verhandlung vor dem Jugendgericht bis hin zur Erledigung der Vollstreckung. Die Unterstützung durch die Jugendhilfe ist kostenfrei und richtet sich nicht nur an die Beschuldigten selbst, sondern auch an die Personensorgeberechtigten, wenn dies erforderlich ist.
Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehört es, die jungen Menschen und ihre Familien zu beraten und zu unterstützen. Sie prüft, ob zusätzliche Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können, und vermittelt diese bei Bedarf. Während des Strafverfahrens bringt sie erzieherische und soziale Aspekte ein und gibt gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft Empfehlungen zur Beendigung des Verfahrens.
Auch während der Gerichtsverhandlung ist die Jugendhilfe präsent. In der Regel nimmt sie persönlich an der Hauptverhandlung teil und äußert sich dort zur Persönlichkeit des Beschuldigten sowie zu dessen Lebensumfeld. Bei jungen Erwachsenen, die zum Zeitpunkt der Tat bereits 18 Jahre oder älter waren, beurteilt die Jugendhilfe außerdem, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewendet werden sollte.
Nach der gerichtlichen Entscheidung unterstützt die Jugendhilfe die Beschuldigten bei der Umsetzung der vom Gericht auferlegten Weisungen und Auflagen. Sie bleibt darüber hinaus auch nach Abschluss des Verfahrens ansprechbar, insbesondere wenn es um die Bewältigung persönlicher Probleme oder die Vermittlung weiterer Hilfen geht.
Ziel ist es, den jungen Menschen in einer schwierigen Lebenssituation Orientierung zu geben und ihn dabei zu unterstützen, positive Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.
JugendSuchtBeratung
Die JugendSuchtBeratungsstelle bietet Beratung und Begleitung für junge Menschen zwischen 10 und 21 Jahren, die in problematischer Weise Suchtmittel oder Medien konsumieren oder dabei sind, andere Verhaltenssüchte wie Kaufsucht oder selbstverletzendes Verhalten zu entwickeln. Durch einen niedrigschwelligen Zugang ist eine unkomplizierte Erreichbarkeit für Kinder und Jugendliche gewährleistet. Schnelle Intervention ermöglicht es, zeitnah auf Herausforderungen und Bedürfnisse zu reagieren. Die Mobilität der Betreuung sorgt für Flexibilität und ortsunabhängige Unterstützung. Ergänzt wird dies durch eine enge Vernetzung mit relevanten Akteuren und Institutionen. Das Angebot richtet sich auch an alle Angehörigen, Freunde und ebenfalls an Fachkräfte wie die KJSA oder Lehrkräfte.
Weitere Informationen unter: www.condrobs.de/einrichtungen/jugendsuchtberatung
Angebote der Familienbildung
Familie ist nicht gleich Familie, genauso vielfältig wie diese selbst, sind auch die Unterstützungsangebote, die sie benötigen.
Eltern haben, wie alle Menschen, Stärken und Schwächen. Familienbildung soll Eltern aufbauen, ihre Stärken betonen und sie in ihrer Rolle als Eltern ermutigen. Mütter und Väter möchten sich gemeinsam austauschen, mit ihrem Kind eine Babyspielgruppe besuchen oder einen Vortrag zu Erziehungsfragen hören. Das und vieles mehr gehört zum Angebot der Familienbildung.
Natürlich sind auch die Vorstellungen der Familien verschieden und ihre Wünsche vielfältig. Deshalb hat der Freistaat Bayern das Förderprogramm "Familienstützpunkte" ins Leben gerufen, das die Landkreise bei der Planung, Organisation und Vernetzung der örtlichen Angebote der Eltern- und Familienbildung unterstützen soll. Familienstützpunkte können an bestehende Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte oder ein Familienzentrum oder eine Erziehungsberatungsstelle angegliedert werden.
Familienstützpunkte sollen vor allem Wegweiser- und Vermittlungsfunktionen einnehmen und sind dabei erste Anlaufstelle für Familien vor Ort.
Familienstützpunkte leisten unter anderem:
- Beratung und Information zu Unterstützungsangeboten im Landkreis
- Angebote der Familienbildung (z.B. ELTERNTALK, Offene Treffs, Elternkurse etc..)
- Kooperation mit anderen Einrichtungen der Familienbildung
- Kooperation mit AndErl
Über das Familienportal „Familienleben im Landkreis München“ können sich sowohl Familien als auch Fachkräfte verschiedenen Informationen und Veranstaltungshinweise einholen: www.familienleben.landkreis-muenchen.de
Weitere Beratungsstellen
Je nach Hilfebedarf können auch themenspezifische Beratungsstellen in Frage kommen. Hier hat der Landkreis München diverse Kooperationen mit Beratungsstellen der Landeshauptstadt München. Bei Bedarf kann hierzu gerne eine Anfrage gestellt werden.
Kontakt: jugendsozialarbeit [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"