Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Ombud-waaas?
Eine Ombudsperson oder Ombudsstelle hilft Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte gegenüber Behörden wahrzunehmen.
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Eltern sowie alle Sorgeberechtigten müssen die Möglichkeit haben, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen wenden zu können. Dieses Recht auf Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert.
Die Ombudsstelle im Landratsamt München ist eine Beratungs- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Sorgeberechtigte, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) haben. Die Ombudsstelle bietet unabhängige Beratung, Information und Vermittlung bei Konflikten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir arbeiten unabhängig, lösungsorientiert, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. In Konflikten unterstützen wir allparteilich, um zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Die Ombudsstelle verfolgt das Ziel, die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Familien zu fördern und die Mitwirkungsbereitschaft aufrecht zu erhalten, damit die beantragte bzw. notwendige und geeignete Hilfe auch wirksam ist.
Ein fairer und lösungsorientierter Umgang mit Konflikten ist für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Entwicklungsschritt. Wir setzen uns parteilich für die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen ein.
Die organisationsbezogene Ombudsstelle ist ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt des Bayrischen Landesjugendamts und wird aus Mitteln des Freistaats Bayern gefördert.
Ombudschaft ist mehr als nur die Möglichkeit sich zu beschweren. Wir beraten schwerpunktmäßig Eltern und Sorgeberechtigte, die einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben. Sie erhalten von uns unabhängige Beratung und Information, da wir weder Teil vom Jugendamt sind, noch einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe angehören.
Manche Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe sind nach wie vor kompliziert formuliert. Manchmal liegt ein Missverständnis vor. Manchmal können Kinder, Jugendliche oder Eltern nicht verstehen, warum die Fachkräfte bestimmte Entscheidungen treffen. Manchmal fühlen sich die Betroffenen unsicher oder sind mit der Beratung unzufrieden. Manchmal droht die Mitwirkungsbereitschaft verloren zu gehen oder ist bereits verloren. Fragen die auftauchen, können zum Beispiel sein:
- Haben die Fachkräfte richtig gehandelt? Was dürfen die Fachkräfte?
- Welche Rechte habe ich als Elternteil?
- Darf ich / mein Kind mitreden, in welche Einrichtung es kommen soll?
- Darf meinem Kind in der Wohngruppe das Taschengeld entzogen werden?
- Was mache ich, wenn ich mit einer Entscheidung vom Jugendamt unzufrieden bin?
- Ich fühle mich nicht ernst genommen. Was kann ich tun?
Wir nehmen uns Zeit und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Wir unterstützen alle Beteiligten dabei eine gute Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten oder wieder aufzubauen. Auf Wunsch, begleiten wir Sie zu Gesprächen oder nehmen mit dem Ziel einer Vermittlung und Klärung des Konfliktes, Kontakt mit dem Jugendamt oder dem freien Träger auf.
Im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ entscheiden Sie selbst welche Schritte Sie gehen möchten und wie es weiter geht. Wir werden nur durch Ihre direkte Beauftragung tätig, ohne Ihr Wissen und Einverständnis geschieht nichts.
Wenn Sie von einer Kindeswohlgefährdung berichten oder wir eine solche sehen, sind wir verpflichtet mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Wir informieren Sie darüber und erklären Ihnen dabei die einzelnen Schritte.
Ausgenommen von der Beratung sind:
- Familienrechtliche Angelegenheiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt).
- Rechtsberatung oder anwaltliche Beratung bzw. Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
- Wir unterbreiten keine Hilfsangebote nach dem SGB VIII.
Vorrangig zur Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle ist der Kontakt mit dem öffentlichen bzw. freien Träger. Sind die Möglichkeiten ausgeschöpft, kommt ombudschaftliche Beratung in Frage.
Wir für dich
Wir hören zu,
wir klären auf und
wir unterstützen dich beim Lösen von Konflikten.
Du hast Rechte! Diese Rechte und die verschiedenen Hilfearten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben. Es gibt auch die Kinderrechte. Diese sollen bald in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dies hat die Regierung beschlossen.
Wir sind eine Ombudsstelle. Eine Ombudsperson bzw. Ombudsstelle hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ihre Rechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Wie beraten dich. Wir hören dir zu und informieren Dich. Egal ob du einen Konflikt mit dem Jugendamt oder Stress mit deinen Eltern hast und gerne eine unabhängige Beratung haben möchtest. Unabhängig bedeutet, dass wir eigenständig handeln können und niemand über uns bestimmt. Wir klären dich über deine Rechte und deine Pflichten auf.
Du kannst dich an uns wenden, wenn du solche oder ähnliche Fragen hast:
- Ich fühle mich unfair behandelt. Wer kann mich beraten?
- Darf ich mitreden, in welche Einrichtung ich kommen soll?
- Darf mir in der Wohngruppe das Taschengeld entzogen werden?
- Mein Antrag auf Hilfe für junge Volljährige wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Wir unterstützen dich auf Wunsch bei Gesprächen mit dem Jugendamt, einem Verein oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam mit dir suchen wir nach Möglichkeiten, wie sich deine Situation verbessern lässt.
Ombudschaftliches Handeln legitimiert sich auf der Grundlage:
- der Menschenrechte
- der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)
- des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – insbesondere des Rechtsstaatsprinzips
- des SGB VIII
- des SGB I, IX und X
- sowie entsprechender landesgesetzlicher Regelungen.
Kontakt
Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Chiemgaustraße 109
81549 München
Tel. 089 6221 2874
E-Mail: ombudschaft [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"