Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (IseF)
Kinderschutz – Beratung durch "insoweit erfahrene Fachkräfte"
- Sie machen sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind, das Sie betreuen?
- Sie haben ein „komisches Gefühl” in Bezug auf einen Jugendlichen in Ihrer Einrichtung?
- Sie nehmen Auffälligkeiten an einem Kind wahr, die Sie nicht richtig deuten können?
- Sie erleben das Verhalten von Eltern dem Kind gegenüber als schädigend oder die Eltern unterlassen Notwendiges für ihr Kind?
- Sie fragen sich, welche Beobachtungen oder Umstände Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sein können?
Eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ kann Ihnen weiterhelfen.
An wen Sie sich wenden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was genau machen „insoweit erfahrene Fachkräfte” (IseF)?
- Sie unterstützen bei der Einschätzung von möglichen Gefährdungssituationen sowie vorhandenen Ressourcen.
- Sie helfen bei der Prüfung der Problemakzeptanz bzw. der Mitwirkungsbereitschaft der Sorgeberechtigten.
- Sie beraten, wie die Einbeziehung der beteiligten Personen bei der Gefährdungseinschätzung gelingen kann.
- Sie unterstützen bei der Vorbereitung von Elterngesprächen.
- Sie beraten bei der Entscheidung über geeignete und notwendige Maßnahmen und Hilfsangebote.
- Sie beraten über Notwendigkeit und Zeitpunkt der Einbeziehung des Jugendamtes.
- Sie informieren über Aufgaben, Arbeitsweisen und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Institutionen.
Unterstützung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“
Fachkräfte der Jugendhilfe müssen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungs-einschätzung vornehmen. Bei dieser ist eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzuzuziehen.
Fachkräfte aus anderen Bereichen können auf die Unterstützung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zurückgreifen.
- Die ratsuchende Fachkraft bleibt im gesamten Beratungsprozess fallverantwortlich – die „insoweit erfahrene Fachkraft“ nimmt keinen Kontakt zu den Eltern oder zum betroffenen Kind auf.
- Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ macht keine Vorgaben – Ziel der Beratung ist stets, dass sich die anfragende Fachkraft bestmöglich unterstützt fühlt.
- Die Falldarstellung erfolgt anonymisiert, die Fachberatung kann einmalig sein oder den gesamten Fallbearbeitungsprozess begleiten.
- Die Beratung kann telefonisch oder im persönlichen Gespräch erfolgen.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Oktober 2005 wurde der § 8a ins SGB VIII eingefügt, womit für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe eine neue gesetzliche Regelung im Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung geschaffen wurde.
Die Notwendigkeit für Fachkräfte der Jugendhilfe, eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend bei der Gefährdungseinschätzung hinzuzuziehen, wird erstmalig im SGB VIII benannt. 2012 folgte das Bundeskinderschutzgesetz, das u.a. den § 8a erweiterte, den § 8b einfügte und damit den Zuständigkeitsbereich der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ deutlich ausweitete. Für Fachkräfte, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, sowie für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzt*innen, Hebammen, Psychotherapeut*innen, Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen wurde im § 8b SGB VIII der Rechtsanspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ fixiert.
Zuständigkeiten für die Beratung
Die Zuständigkeiten für die Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“nach §§ 8a, b SGB VIII sind im Landkreis München wie folgt geregelt:
Aufgabe | Einrichtungen | Zuständige ISEF |
---|---|---|
§ 8b SGB VIII | Kinder- und jugendnahe Berufsgeheimnisträger wie z.B. Ärzt*innen, Hebammen, Berufspsycholog*innen, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater*innen, Berater*innen von Einrichtungen der Suchthilfe, Mitarbeitende der Schwangerenkonfliktberatung, Lehrer*innen an öffentlichen, staatlich anerkannten und privaten Schulen, Mitarbeiter*innen der Ganztagesbetreuung, alle Personen die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind z.B. Trainer*innen im Sportverein, Ausbilder*innen, etc., Schulbusfahrer*innen usw. | Regional zugeordnete Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche: Erreichbarkeit: siehe Zuordnung und Zusatzinfo für Ärzt*innen |
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit | Einrichtungen in Trägerschaft des Kreisjugendring München-Land | Kreisjugendring München-Land: kinderschutz@kjr-ml.de |
Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft: Jugendzentrum Grünwald, Streetwork Kirchheim, Jugendarbeit in Trägerschaft anerkannter Träger der Jugendarbeit, Freizeitstätte Gemeinde Grünwald | Kreisjugendring München-Land: kinderschutz@kjr-ml.de | |
§ 12 SGB VIII Förderung der Jugendarbeit | Jugendverbände, Jugendgruppen | Kreisjugendring München-Land: kinderschutz@kjr-ml.de |
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit | Jugendsozialarbeiter*innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen | Jeder Träger hat eine ISEF. Erreichbarkeit: Über den Träger anfragen. |
§ 16 SGB VIII | Familienzentren Nachbarschaftshilfen | Regional zugeordnete Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche; Erreichbarkeit: siehe Zuordnung |
§ 22 SGB VIII | Kindertageseinrichtungen | Regional zugeordnete Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche; Erreichbarkeit: siehe Zuordnung |
§ 23 SGB VIII | Kindertagespflege | Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Kindertagespflege (SG 2.1.1.1); Erreichbarkeit: Herr Kierstan 089 / 6221-1249, Herr Schieke 089 / 6221-1422, Frau Behbehani 089 / 6221-2209 |
§ 33 SGB VIII | Pflege- und Adoptiveltern | Pflegekinderdienst und Adoptionen (SG 2.1.3.2) Erreichbarkeit: 089 / 6221-2170, parlourc@lra-m.bayern.de |
§§ 27 - 41 SGB VIII | Ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfe | Der Landkreis München hat mit den freien Trägern eine Vereinbarung zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII abgeschlossen mit Regelungen zur ISEF. |
Zuordnung der Beratungsstellen
* Zuordnung der Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche (siehe auch Informationsbroschüre zum Download):
Für Anfragen aus Aschheim, Baierbrunn, Feldkirchen, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Kirchheim, Pullach, Schäftlarn und Straßlach:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises München
Joseph-Wild-Straße 20, 3. OG
81829 München
Wolfratshauser Straße 350
81479 München
Telefon: 089 / 6221-2960
Internet: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Für Anfragen aus Taufkirchen, Oberhaching, Unterhaching und Sauerlach:
Caritas Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche
Lindenring 56
82024 Taufkirchen
Telefon: 089 / 612 25 01
Internet: www.caritas-beratungsstelle-kijufam-taufkirchen.de
Für Anfragen aus Garching, Ismaning und Unterföhring:
AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Römerhofweg 12
85748 Garching bei München
Telefon: 089 / 329 463 0
Internet: www.eb-garching.awo-obb.de
Für Anfragen aus Unterschleißheim und Oberschleißheim:
AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Carl-von-Linde-Straße 40
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 / 310 664 5
Internet: www.eb-unterschleissheim.awo-obb.de
Für Anfragen aus Neuried, Planegg, und Gräfelfing:
AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bahnhofstraße 37
82152 Planegg
Telefon: 089 / 452 140 90
Internet: www.awo-kvmucl.de
Für Anfragen aus Ottobrunn, Putzbrunn, Neubiberg, Aying, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Brunnthal:
AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Jägerweg 10
85521 Ottobrunn
Telefon: 089 / 601 936 4
Internet: www.eb-ottobrunn.awo-obb.de
Zusatzinfo für Ärzt*innen
Im Jahr 2011 wurde durch die Förderung des StMAS beim Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München eine bundesweit einzigartige Kinderschutz-ambulanz (KSA) eingerichtet. Die dort tätigen Berater*innen verfügen zusätzlich zur medizinischen Expertise über fundiertes Fachwissen im Bereich Kinderschutz. Damit ist bayernweit insbesondere für Fachkräfte der Jugendämter sowie Ärzt*innen eine fundierte Beratung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung sowie Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen geschaffen. Ärzt*innen sowie Fachkräfte der Jugendämter können kostenlos und ggfs. anonym Beratung und Informationen in Wort und Bild über eine geschützte Online-Plattform auf Telemedizinstandard erhalten. Nähere Informationen: www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/kinderschutzambulanz
Die Kinderschutzambulanz ist rund um die Uhr erreichbar:
Telefonisch: 089 / 2180-73011
über den konsiliarischen Notdienst: www.remed-online.de
persönlich: Nußbaumstraße 26, 80336 München
Darüber hinaus führen die Rechtsmediziner*innen der Kinderschutzambulanz auf der Grundlage des Leitfadens für Ärzt*innen „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de) des StMAS interdisziplinäre Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen zu der Thematik durch und tragen somit dazu bei, dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sind.
Weitere Informationen über Angebote und Strukturen zum Kinderschutz in Bayern finden Sie unter www.kinderschutz.bayern.de bzw. im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung (Kapitel III 6).