Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien im Landkreis München zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Achtes Sozialgesetzbuch - SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, für alle Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe im Landkreis München
- den Bestand festzustellen
- den Bedarf zu ermitteln sowie
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben zu planen und umzusetzen.