Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien im Landkreis München zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Achtes Sozialgesetzbuch - SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).

Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, für alle Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe im Landkreis München

  • den Bestand festzustellen
  • den Bedarf zu ermitteln sowie
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben zu planen und umzusetzen.

Grundlagen und Teilpläne

Dem Jugendamt (im Landkreis München „Referat für Kinder, Jugend und Familie“) werden durch das SGB VIII viele Aufgaben zugewiesen. Für all diese Leistungen bzw. Arbeitsfelder muss geplant werden, damit ausreichend und in möglichst guter Qualität vorhanden ist, was die Kinder und Jugendlichen und auch ihre Eltern brauchen.

Dieses Planen soll übersichtlich bleiben und Struktur haben. Anforderungen, die sich gerade in den Vordergrund drängen, sollen all den anderen Aufgaben nicht völlig die Aufmerksamkeit der Planenden entziehen. Es muss eine Balance zwischen den verschiedenen Planungsfeldern geben, damit keine Einseitigkeiten entstehen oder gar einzelne Aufgaben in der Flut der Themen untergehen. Deshalb ist die gesamte Fülle der Planungsaufgaben in Abschnitte („Teilpläne“) eingeteilt. Sie orientieren sich an bestimmten Abschnitten im SGB VIII, die in ihren Inhalten miteinander in Beziehung stehen.