Grundlagen der Jugendhilfeplanung im Landkreis München
Allen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Landkreis München soll es gut gehen. Sie sollen in ihren Städten und Gemeinden positive Lebensbedingungen vorfinden. Ihnen soll der bestmöglichen Rahmen zur Verfügung stehen
- für ihre Entwicklung zu selbstständigen, gemeinschaftsfähigen und verantwortungsbewussten Menschen
und
- für ihr Heranwachsen zu Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Leben meistern, sich in der Gemeinschaft vor Ort einbringen und sich am Leben in der Gesellschaft aktiv beteiligen.
Der Landkreis München hat vom Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) her den Auftrag, dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und alles dazu Notwendige zu planen. Das Referat für Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt ist dafür zuständig.
Immer schneller ändern sich unsere Welt, die gesamte Gesellschaft und damit auch die Lebens- und Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche. Mit dem Instrument der Jugendhilfeplanung soll im Landkreis München sichergestellt werden, dass junge Menschen und ihre Familien rechtzeitig und in guter Qualität erhalten, was sie im Hinblick auf die oben genannten Ziele benötigen. Und das soll auch unter sich immer schneller verändernden Gegebenheiten und unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen gelingen.
Das Dokument „Grundlagen der Jugendhilfeplanung im Landkreis München“, das auf der ersten Unterseite dieses Bereichs zu finden ist, umreißt den gesetzlichen Auftrag näher.
Es beschreibt auch, von welchen Grundsätzen sich die Jugendhilfeplanung leiten lässt.
Schließlich stellt dieses Dokument auch die Struktur vor, in der sich die Planung den verschiedenen Handlungsfeldern aus dem SGB VIII zuwendet.
Es zeigt, wie das planerische Handeln dokumentiert wird.
Und es macht sichtbar, wie die Beschreibung der Pläne und konkreten Maßnahmen für die politischen Entscheidungsträger, für die freien Träger der Jugendhilfe und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist.