Teilplan 1
Das erste große Planungsfeld umfasst die Themen der §§ 11 bis 14 SGB VIII. Dort werden wesentliche Grundangebote der Jugendhilfe-Landschaft beschrieben, Angebote, die allen Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen, auch ohne einen besonderen Hilfebedarf. Es sind Felder, die für Kinder und Jugendlichen einfach zu ihrem Leben gehören.
Es handelt sich um:
- die offene Kinder- und Jugendarbeit im § 11 SGB VIII (jeder junge Mensch kann in das Jugendzentrum in seinem Heimatort gehen)
- die Jugendverbandsarbeit im § 12 SGB VIII (alle Kinder und Jugendlichen können sich Vereinen und Verbänden anschließen, sei es zum Sport, zum Musikmachen, in den Kirchen, usw.)
- die Jugendsozialarbeit in ihren verschiedenen Formen im § 13 SGB VIII (in allen Schulen des Landkreises München gibt es die Jugendsozialarbeit an Schulen und an manchen Orten noch weitere Angebote)
- den erzieherischen Jugendschutz im § 14 SGB VIII (alle jungen Menschen im Landkreis sollen vor Gefahren geschützt sein, die in unserer Gesellschaft vielfältig drohen).
Diese Handlungsfelder der Jugendhilfe tragen mit dazu bei, dass Kinder und Jugendliche im Landkreis München positive Lebensbedingungen vorfinden und in ihnen zu gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Personen heranwachen können. Sie unterstützen die Förderung der dazu notwendigen Fähigkeiten. Und sie versuchen, die Kinder und Jugendlichen stark und selbstbewusst zu machen und so den auf diesem Weg lauernden Gefahren vorzubeugen und drohenden Schieflagen im Leben der jungen Menschen entgegenzuwirken.
Der Landkreis München setzt bewusst im Bereich der Prävention erhebliche Mittel ein, um es – wo immer das möglich ist – zu massiveren Hilfebedarfen erst gar nicht kommen zu lassen. Alle Vorhaben und Leistungen in diesem Zusammenhang behandelt der Teilplan 1.