Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Der Schuleintritt stellt nicht nur eine erhebliche Veränderung für die Kinder dar, sondern ist auch mit familiären und organisatorischen Herausforderungen verbunden.     

Während der Kindergarten als Ganztagesbetreuung die vollumfängliche Betreuung und Verpflegung sicherstellt, ist dies in den Grundschulen aktuell so nicht möglich. Der Landkreis München sieht nicht nur den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen am Nachmittag, sondern erarbeitet in einer Projektgruppe Rahmenbedingungen, um diesen Bedarf langfristig begegnen zu können.

Anlass hierfür ist der vom Gesetzgeber ausgesprochene Rechtsanspruch, durch welchen ab dem 01.08.2026 zunächst für die ersten Klassen und ab 2029/2030 für alle Grundschulkinder ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden soll (vgl. GaFöG vom September 2021). Das Landratsamt München setzt das Vorhaben konkret in Form einer Projektgruppe um. 

Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Grundschulen, dem staatlichen Schulamt, den Kommunen und den freien Trägern. Es gilt den Aufbau bzw. Ausbau der Ganztagesbetreuung in einem tragfähigen Konzept – vor allem auch an den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe orientiert - zu koordinieren, zu unterstützen und zu begleiten.

Rechtliche Grundlagen / Angebotsformen im Ganztag

Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt. Er umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen inklusive der Unterrichtszeit und der Ferien. Maßgeblich ist, dass bei Bedarf acht Stunden gebucht werden können. Die Länder können eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Während der Schließzeit muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedoch sicherstellen, dass solche Kinder, für die Erziehungsberechtigte keine Betreuungsmöglichkeit haben, anderweitig betreut werden.

In der untenstehend aufgeführten Tabelle geben das Bayrische Staatministerium für Familie, Arbeit und Sozales und das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Überblick über die rechtsanspruchserfüllenden Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.

Ansprechpersonen
Weiterführende Informationen für Kommunen

Für die 29 Städte und Gemeinden des Landkreises München gibt es untenstehend sowohl Informationen zu der Ganztagsbedarfsplanung, Verlinkungen zum Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als auch Informationen zum sozialräumlichen Ganztag und den vergangenen Ganztagskonferenzen.

Ganztagsbedarfsplanung

Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich.

Dabei entscheiden die Kommunen im Rahmen ihrer Bedarfsplanung, wie sie dem festgestellten Bedarf Rechnung tragen können: über schulische Angebote, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe oder dem sogenannten Kooperativen Ganztag.

Der im SGB VIII verankerte Rechtsanspruch tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft. Dem Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt gem. §§ 79, 80 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung dafür, dass rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschaffen wird. Für die örtliche Bedarfsplanung sind die einzelnen Gemeinden/Städte nach Art. 7 BayKiBiG zuständig. Auch im Bereich der schulischen Angebote ist durch Art. 6 BayEUG geregelt, dass die Planungen zu Ganztagsangeboten im Benehmen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu erfolgen haben, die Beantragung für Ganztagsschule erfolgt durch den Schulaufwandsträger. Durch § 80 Absatz 2 SGB VIII und Art. 7 BayKiBiG sind die Verantwortlichen (Schulamt und Jugendamt) im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung verpflichtet, die Bedürfnisse von Kindern und ihrer Familien zu berücksichtigen.  

Die Gemeinden im Landkreis München haben die Möglichkeit, sich für die Erstellung einer Bedarfsprognose Unterstützung im Landratsamt zu holen. Das Sachgebiet 2.1.1.1- Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Kindertagespflege erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bedarfsprognosen für kommende Jahre. Grundlage der Arbeit ist eine Bevölkerungsprognose (erstellt durch das SAGS-Institut und dem Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum München) und das Prognosetool des SAGS-Instituts. Mit Hilfe dieser Daten werden Szenarien erstellt, die der Gemeinde als Diskussionsgrundlage für weitere Gespräche und Planungen vor Ort dienen sollen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Funktionsadresse: kita [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Staatsministeriums: Bedarfsplanung | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Weiterführende Informationen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Aktuelle Informationen zum Ganztag und Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

Kommunen auf dem Weg / Sozialräumliche Ganztagsbildung (SoGa)

Die Kommunale Jugendpflege des Landkreise München und die Arbeitsgruppe des Landratsamtes hat in Zusammenarbeit mit der Initiative "Ganztag_Bildung_Zukunft" in unterschiedlichen Runden mit den Kommunen die Idee der Sozialräumlichen Ganztagsbildung (SoGa) erarbeitet. Dieses Modell wurde als eine Art Kombimodell entwickelt und macht es sich zum Ziel, bereits bestehende Angebote in einer Kommune zu vernetzen und zu einer Bildungslandschaft zusammenzuschließen sowie neue Angebotsformen anzubieten. Die Angebote in der Bildungslandschaft oder auch Bildungscampus genannt, sollen gemeinsam den zeitlichen Rahmen des Rechtsanspruches (8 Std. pro Tag und Ferien) erfüllen (z.B. Betreuung bis 14 Uhr durch eine Mittagsbetreuung und anschließendes Angebot in einem z.B. Verein).

Bildungslandschaft

Aktuell gibt es 5 Modellgemeinden (Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Unterhaching, Taufkirchen, Ismaning, Pullach) im Landkreis München, die sich auf den Weg gemacht haben, eine kommunale Bildungslandschaft aufzubauen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kommunale Jugendarbeit: Elisabeth Moroder-Özcan:

AG „Bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung“ / Ganztagskonferenzen

Im Jahr 2020 hat das Referat 2.1 den Projektauftrag „Entwicklung eines Rahmenkonzepts zur bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung im Landkreis München“ durch den Landrat und die Bürgermeisterdienstbesprechung erhalten. Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe aus den Bereichen Schulamt, Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung, Familienbildung, Jugendsozialarbeit, sowie Behindertenbeirat/ Auditgruppe Schule eingerichtet.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die kreisangehörigen Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen. In diesem Zuge fanden Ganztagskonferenzen statt.

Im Jahr 2020/ 2021 fand eine Befragung der Schulleitungen der Grundschulen sowie der Verantwortlichen in den Kommunen bzgl. der Bedarfe und der derzeitigen Betreuungssituation statt. Im 3. Quartal 2021 fand die 1. Ganztagskonferenz statt. 

Im Jahr 2022 wurde von der Arbeitsgruppe eine 2. Ganztagskonferenz in Unterföhring für die Kommunen und Grundschulen angeboten. Hierbei wurde das Planungstool der Firma SAGS zur quantitativen Bedarfsplanung vorgestellt.

Die 3. Ganztageskonferenz folgte im Oktober 2024.

Weitere Inhalte finden Sie unter folgendem Link:  Dritte Ganztagskonferenz: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder