Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer, die im Rahmen des Laufs an einem der ausgeschriebenen Wettbewerbe teilnehmen.
§ 1 Teilnahmeberechtigung
Startberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer, die im Besitz einer offiziellen Startnummer des Laufs sind. Die Startnummer ist nicht übertragbar und in voller Größe auf der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen.
Eine Online-Anmeldung ist unter den auf der Homepage genannten Bedingungen gegen Bezahlung einer Startgebühr von € 25 für jeden Teilnahmeinteressierten möglich. Die Anmeldung einer noch nicht benannten Person („Max Mustermann“) ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist auf 300 Teilnehmer begrenzt, so dass Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Nach- und Ummeldungen sind am Lauftag vor Ort bis 11:30 Uhr möglich; Nachmeldungen jedoch nur unter dem Vorbehalt noch verfügbarer Startplätze. Für Ummeldungen ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 5,00, für Nachmeldungen eine Gebühr in Höhe von insgesamt € 30,00 zu zahlen.
Der Teilnehmer versichert, dass sein bei der Anmeldung angegebenes Geburtsjahr richtig ist und er seine Startnummer an keine andere Person weitergeben wird. Ihm ist bekannt, dass er disqualifiziert werden kann, wenn er die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere Teile davon unkenntlich macht.
Mindestalter: Es gelten die in der DLV geregelten Altersklassen und maximale Streckenlängen. 5 km M/W ab Jahrgang 2014 und älter, 10 km M/W ab Jahrgang 2012 und älter.
Solange der Vorrat reicht erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Laufshirt.
§ 2 Gesundheit der Teilnehmer
Der Teilnehmer* erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Lauf ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und sein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
§ 3 Verhaltensregeln und Sicherheit der Teilnehmer
Der Teilnehmer* verpflichtet sich, sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen angeführten Verhaltensregeln einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals vor und während der Veranstaltung Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer* gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder eine Disqualifikation auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
Dies gilt insbesondere für folgende Verhaltensregeln:
Die Teilnahme an dem Lauf unter Verwendung anderer Sportgeräte (z. B. Walkingstöcken) ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes” ist aus sicherheitstechnischen Gründen nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel oder Tieren ist nicht erlaubt.
Sonstige Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern von dem Veranstalter, seinem Personal sowie dem hierfür eigens bevollmächtigten Personenkreis abgegeben werden. Zu diesem eigens bevollmächtigten Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
Unabhängig hiervon sollte jeder Läufer aufmerksam, mit der gebotenen Rücksicht gegenüber den anderen Teilnehmern und mit kollegialer Fairness an dem Wettlauf teilnehmen.
§ 4 Rücktritt
Eine Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Treten Teilnehmer nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Das Recht des Teilnehmers, sich bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt hiervon unberührt
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Veranstaltung bei jeder Witterung stattfindet. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug” wie z. B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc., das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Teilnahmegebühr oder sonstigen Schadensersatz abzuändern oder vorzeitig abzubrechen.
§ 5 Verantwortlichkeiten des Veranstalters
Die Rundstrecke ist während der Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt. Der Veranstalter prüft vor Beginn der Wettkämpfe die jeweiligen Strecken und beseitigt sichtbare Hindernisse. Eine weitergehende Verantwortlichkeit für die Streckenbeschaffenheit übernimmt der Veranstalter nicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf die Wegbeschaffenheit sowie auf etwaige Hindernisse und Gefahrenquellen zu achten und diesen bei Bedarf auszuweichen. Dabei achtet der Teilnehmer auch darauf, zu anderen Teilnehmern den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten, um etwaige Hindernisse oder Unebenheiten rechtzeitig zu erkennen. Dem Teilnehmer ist dabei insbesondere bewusst, dass die Strecke in freier Natur typische Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann.
Für Risiken, die daraus resultieren, dass Teilnehmer körperlich und/oder gesundheitlich für die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht geeignet sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Der Veranstalter haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich ist insbesondere die Verpflichtung des Veranstalters, die organisatorische Infrastruktur bereitzustellen. Die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für die Haftung des Veranstalters wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; hier haftet der Veranstalter auch für einfache Fahrlässigkeit.
Soweit eine Haftung nach diesen Grundsätzen ausscheidet, verpflichtet sich der Teilnehmer, weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufs noch gegen das Landratsamt München Ansprüche wegen Verletzungen und Schäden geltend zu machen, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lauf entstehen könnten.
§ 7 Datenschutzbestimmungen und Einverständniserklärung zur zweckgebundenen Datennutzung
Bei der Anmeldung zur Teilnahme am Lauf werden folgende personenbezogene Daten erhoben: Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Nationalität, Geburtsdatum, gültige E-Mail-Adresse.
Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Notfallversorgung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, im Einklang mit des Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Teilnehmer erklärt sich im Übrigen damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews in Radio, Fernsehen, Internet oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) verbreitet und veröffentlicht und zu diesem Zweck an kommerzielle Dritte weitergegeben werden, ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss.
Der Teilnehmer erklärt sich auch ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien wie Online-Medien, Printmedien und Fernsehen einverstanden.
Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung sowie Weitergabe und Veröffentlichung sämtlicher Daten einschließlich der Foto- und Filmaufnahmen erfolgt aufgrund der Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs.1 S.1 lit. a) DS-GVO, zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f) DS-GVO und ist insbesondere zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs.1 S.1 lit. b) DS-GVO erforderlich. Ohne die Verwendung dieser Daten ist die Durchführung des Vertrags, namentlich die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht möglich. Während die Datenerhebung zunächst für die Registrierung, Zeitmessung, Erstellung und Aushang der Starter- und Ergebnislisten samt Platzierung sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet und Korrespondenz mit dem Teilnehmer erforderlich ist, sind auch die Verbreitung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen im Hinblick auf den Zweck der öffentlichen Veranstaltung notwendig. Neben dem öffentlichen Informationsinteresse an gesellschaftsrelevanten Sportveranstaltungen dient die Veranstaltung dem Zweck, die Öffentlichkeit auf die Unterstützungsbedürftigkeit karitativer Einrichtungen aufmerksam zu machen und dadurch weitere Spendengelder zu generieren. Ohne die Möglichkeit einer medienwirksamen Berichterstattung würde eine solche Veranstaltung ihrem Zweck entsprechend nicht durchgeführt werden können.
Der Teilnehmer hat das Recht, gemäß § 7 Abs. 3 DS-GVO seine Einwilligung in die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu widerrufen. Unter Beachtung der Einschränkungen in Art. 23 DS-GVO hat der Teilnehmer zudem folgende Rechte in Bezug auf die erhobenen Daten: Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO).
Ein Einwilligungswiderruf und / oder das Verlangen zur Löschung oder zur Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers kann zur Folge haben, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen nicht möglich ist, was in der Regel zur Undurchführbarkeit des Vertrags und damit zu dessen Beendigung führt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
§ 8 Kinderlauf
Die in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen enthaltenen Regelungen gelten auch für alle Teilnehmer des Kinderlaufs. Soweit der Teilnehmer aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtet werden oder eine Willenserklärung nicht wirksam abgeben kann, kommt es für die Erklärung auf seinen gesetzlichen Vertreter an.
Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtspflichtige hat im Übrigen dafür Sorge zu tragen, dass die in den Teilnahmebedingungen enthaltenen Regelungen von den minderjährigen Teilnehmern eingehalten werden und hat sicherzustellen, dass der Minderjährige die für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere dass der Teilnehmer ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
Aufsichtspflichten werden vom Veranstalter nicht übernommen.