Nothilfefonds im Landkreis München

Die gestiegenen Energiekosten infolge des Kriegs gegen die Ukraine sowie die durch die Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten bringen viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München in vorher nicht dagewesene wirtschaftliche Schwierigkeiten. Um diesen Menschen in besonderen Notlagen helfen zu können, wird der ehemalige Corona-Nothilfefonds als „Nothilfefonds im Landkreis München“ weitergeführt.

Der „Nothilfefonds im Landkreis München“ ist eine gemeinsame Aktion des Landkreises München, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V., der Caritas Landkreis München, des Paritätischen Bezirksverband Oberbayern und der Diakonie München und Oberbayern. Mit den Spendengeldern sind die Träger der freien Wohlfahrt in der Lage, in Not geratenen Landkreisbürgerinnen und -bürgern schnell und unbürokratisch zu helfen.

    Folgende Partner tragen die Aktion

    Für Spenderinnen und Spender

    Zusammen stark. Sie wollen denjenigen helfen, die aufgrund der derzeitigen Sitation in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken und die sonst keine Unterstützung bekommen? Dann freuen wir uns über Ihre Spende!

    Nothilfefonds im Landkreis München
    Kontoinhaber: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V.
    IBAN: DE61 7025 0150 0029 6183 86
    Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
    Kontozusatztext: Nothilfefonds im Landkreis München

     

      Wer profitiert von Ihren Spenden?

      Mit Ihrer Spende helfen Sie Menschen, die im Landkreis München leben und die durch die derzeitige Sitation (gestiegene Energiekosten, Inflation) unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Ein Anspruch auf Zuwendung wird nicht garantiert.

      Wer prüft die Bedürftigkeit der Spendenempfänger?

      Die Bedürftigkeit der potenziellen Spendenempfänger wird vorab von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohlfahrtsverbände, bei denen das jeweilige Hilfeersuchen eingegangen ist, geprüft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände haben sehr viel Erfahrung und Fachwissen aus dem Bereich SGB II und XII und verfügen über eine hohe Beratungskompetenz. Ein Anspruch auf Zuwendung wird nicht garantiert.

      Welche Institutionen und Träger der freien Wohlfahrt arbeiten bei der Kampagne zusammen?

      Der Nothilfefonds im Landkreis München ist eine Kooperation des Landkreises München, der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Caritas, des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), des Paritätischen und der Diakonie (Innere Mission).

      Warum ist das Konto bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO)?

      Das Konto wurde als Sammelkonto über die AWO eingerichtet. Die AWO verteilt die Gelder an die beteiligten Träger.

      Wie kann ich die Spendenaktion noch unterstützen?

      Wenn Sie Unternehmer/-in sind, können Sie uns z. B. gerne einen Platz auf Ihrer Webseite spenden. Wir stellen Ihnen unser Kampagnenmotiv zur Verfügung, das Sie dann auf Ihrer Webseite einbinden und mit unserer Kampagnenseite verlinken. So zeigen Sie auch visuell Ihre Unterstützung für die Kampagne und sorgen für mehr Sichtbarkeit und Reichweite. Nehmen Sie hierzu mit der Pressestelle des Landratsamts München unter pressestelle [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" Kontakt auf.


      Für in Not Geratene:

      Gemeinsam stark. Sie wohnen im Landkreis München und sind durch die aktuelle Situation unverschuldet in Not geraten? Sie können aufgrund der Inflation und gestiegenen Energiekosten Ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr schultern? Der Kühlschrank ist leer oder defekt und Sie haben keinerlei Mittel, dies zu ändern? Sie können Ihre Wohnnebenkosten nicht begleichen und Ihnen droht deshalb die Kündigung? Es fehlt irgendwie an Allem? Wir wollen Ihnen helfen!

      Anträge, Beratung und mehr Informationen unter:
      nothilfe-landkreismuenchen [at] web.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

      Wer erhält Spenden aus dem Nothilfefonds im Landkreis München?

      Eine Spende aus dem Nothilfefonds im Landkreis München können natürliche Personen mit Wohnsitz im Landkreis München erhalten, die durch die aktuelle Situation in Not geraten sind.

      Wird meine Notlage dadurch öffentlich, oder werden meine Verhältnisse vertraulich behandelt?

      Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich. Die Träger, bei denen Sie um Hilfe ersuchen, müssen jedoch wissen, wer Sie sind, wie Ihre finanzielle Situation aussieht und überprüfen, ob Sie im Landkreis München wohnen.

      Wie muss ich meine Bedürftigkeit nachweisen, oder wie wird diese festgestellt?

      Wenn Sie sich an einen der Wohlfahrtsträger mit einem Hilfeersuchen gewandt haben, wird sich ein Sozialarbeiter bzw. eine Sozialarbeiterin mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihren Fall individuell besprechen. Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich durch die beteiligten Wohlfahrtsverbände und Träger.

      Wie lange dauert es, bis ich das Spendengeld erhalte?

      Das kommt darauf an, wie schnell Sie Ihre Bedürftigkeit im Einzelfall nachweisen können und ob sich gerade ausreichend Mittel im Spendentopf befinden.

      Bis zu welcher Höhe kann ich eine Spende erhalten?

      Der Nothilfefonds im Landkreis München soll als Unterstützung fungieren und es Ihnen erleichtern, einmalig kleinere Reparaturen oder dringend notwendige Anschaffungen zu tätigen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an die  folgende Adresse: nothilfe-landkreismuenchen [at] web.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail". Ihre Anfrage wird dann zielgerichtet an Beraterinnen und Berater weitergeleitet.

       

       

      Wird mir der Zuschuss auf mein Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, d. h. davon abgezogen?

      Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege werden in der Regel bis 250 Euro pro Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nicht auf das Einkommen angerechnet. In Einzelfällen können auch höhere Beträge ohne Auswirkung auf Sozialleistungen ausgezahlt werden. Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung wird der Ratsuchende darüber aufgeklärt.

      Wofür darf ich die erhaltene Spende verwenden?

      Sie müssen Ihren Zuschuss genau für den Zweck ausgeben, für den Sie die Hilfe beantragt haben. Sie müssen in der Lage sein, dies ggf. auch dem Träger auf Nachfrage nachweisen zu können.

      Muss ich die erhaltenen Spenden zurückzahlen?

      Nein, eine Rückzahlung ist zu keiner Zeit erforderlich.