Geförderte Wohnungen / Sozialwohnungen
Die Wohnberechtigung eines wohnungssuchenden Haushalts für geförderten Mietwohnraum im Landkreis München wird vom Sachgebiet Wohnungswesen und Förderung Kindertageseinrichtungen geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist abhängig vom Einkommen und der gesuchten Wohnungsgröße, die wiederum abhängig von der Größe der Familie ist.