Arbeitshilfe zu Kinderschutz nach § 8a SGB VII für Fachkräfte

Kinder können sich noch nicht selbst vor Gefahren schützen, weshalb wir als Gesellschaft und insbesondere auch als Fachkräfte im täglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen dazu aufgefordert sind, kompetent hinzusehen und Gefahren abzuwenden.

Beim Begriff Kindeswohlgefährdung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der abschließend nicht definiert ist und damit der Interpretation im Einzelfall bedarf. Die folgenden Arbeitshilfen sollen hierbei Unterstützung an die Hand geben.

Fachkräfte der freien Träger sollen dabei unterstützt werden, Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und eine abgestimmte Handlungssicherheit mit dem Kreisjugendamt im weiteren Vorgehen ermöglichen.

Darüber hinaus geht es um ein abgestimmtes Handeln und eine gemeinsame Sprache aller Fachkräfte im SGB VIII im Landkreis München zum Thema Kinderschutz zu etablieren.

Weitere Inhalte in Arbeit

Weiter unten werden Sie weitere Texte zu folgenden Themen finden, die in der Reihenfolge ihrer Erstellung bereitgestellt werden:
 

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Modell der Gefährdungseinschätzung nach Lüttringhaus
  • Verfahren und Vorgehensweise ISEF
  • Empfehlungen zur Bearbeitung eines Gefährdungsfalles in einer Einrichtung
  • Besonderheiten in den unterschiedlichen Produkten (JaS, EB, Familienbildung, Kita,…)