Feringasee (EU-Badesee)

Standort

Erlbachstraße 1 (Gaststätte)
85774 Unterföhring

Der Feringasee entstand in den Jahren 1974 bis 1976 durch Kiesentnahme für den Autobahnbau. Zunächst war hier der Surfclub ansässig. Der Erholungsflächenverein kaufte das Gelände auf und baute es als Erholungsgebiet aus. Der See hat eine große Anziehungskraft und ist ein beliebter Treffpunkt für jung und alt. Seine Halbinsel ist als FKK-Gelände ausgewiesen. Entlang des Nordufers erstreckt sich eine ökologische Ausgleichsfläche mit Feuchtbiotop. Ein Teil der Wasserfläche ist für Surfer abgeteilt.

Größe des Erholungsgebietes

624.000 m², davon 304.000 m² Landfläche (davon wiederum 212.000 m² Liegewiese) und 320.000 m² Wasserfläche, bei 3.000 Metern Uferlänge. Die Wassertiefe beträgt bis ca. 7,00 Meter. Der See wird von Grundwasserquellen gespeist und hat einen natürlichen Ablauf.

Einrichtungen

  • Gaststätte mit Biergarten mit Toiletten, die für Badegäste von außen zugänglich sind
  • Kiosk mit Toiletten bei der FKK Insel
  • Kiosk beim Clubhaus des Surfclubs
  • an den Wochenenden besetzte Wasserwachtstation während der Badesaison (Ostern bis Ende Oktober)
  • rund um den See stehen auf den Liegeflächen mehrere Notrufsäulen
  • in der Südostecke befindet sich eine Liegefläche mit Baderampe für behinderte Mitmenschen, eine Toilettenanlage befindet sich in der Nähe (die Baderampe ist derzeit gesperrt)
  • weitere Toiletten in der Nähe der Surfer (Behinderten-WC) und auf der FKK Insel
  • Grillzone (Grillen mit handelsüblichen kleinen Familiengrills, kein Bodengrill, kein Lagerfeuer)
  • Beach-Volleyballplatz mit zwei Spielfeldern
  • mehrere Sandflächen am Wasser

Parkplätze

Die Anfahrt mit dem Auto ist ausschließlich über die Erlbachstraße erlaubt.

  • P1 mit 280 Stellplätzen (beim FKK-Gelände)
  • P2 mit 1165 Stellplätzen, davon 20 Stellplätze für Behinderte und 50 Stellplätze für Motorräder
  • P3 mit 500 Stellplätzen und 20 Stellplätzen für Motorräder
  • P4 mit ca. 400 Stellplätzen als Reserve

In der Zeit von 01. Mai bis 30. September wird eine Parkgebühr von 3,00 Euro je PKW und 1,50 Euro je Motorrad erhoben.

Außerdem kann die Tiefgarge in der Jahnstraße genutzt werden, von dieser aus der Feringasee in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar ist.

Einstufung der Badegewässerqualität

Die Einstufung erfolgt anhand der Badegewässerwerte, die in den Jahren 2020 bis 2023 gemessen wurden.

Live-Wassertemperaturen vom Feringasee

Live-Wassertemperaturen vom Feringasee finden Sie auf der Website der Wasserwacht Unterföhring https://wasserwacht-unterföhring.de/feringasee/

Ergebnisse der Badegewässerqualität

Ergebnisse der Wasserqualität für den Feringasee
29. April 2024 7 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
13. Mai 2024 18,1 Grad 10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
27. Mai 2024 20 Grad 10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
12. Juni 2024 18,2 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
24. Juni 2024 19 Grad 21 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
8. Juli 2024 12 Grad 43 32 bakteriologisch nicht zu beanstanden
24. Juli 2024 22 Grad 32 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
05. August 2024 23,1 Grad 32 23 bakteriologisch nicht zu beanstanden
19. August 2024 24,1 Grad 32 21 bakteriologisch nicht zu beanstanden
02. September 2024 22,1 Grad 10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
10.September 2024 21,8 Grad 10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden

Hinweis zur Badegewässerqualität

Unabhängig von der einwandfreien Badegewässerqualität kann das Badevergnügen durch einen von Parasiten („Zerkarien“) verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig.
Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots

  • Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
  • Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
  • Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)