Garchinger See (EU-Badesee)
Standort
Der Garchinger See liegt im Nordwesten des Garchinger Stadtgebiets und wird von der Stadt Garching betreut.
Größe des Erholungsgebietes
91.000 m², davon 47.000 m² Wasserfläche, bei 1.000 Metern ausgebauter Uferlänge. Wassertiefe ca. 2,5 Meter. Parkplätze gibt es in unmittelbarer Nachbarschaft beim großen Sportpark.
Dokumente
Einstufung der Badegewässerqualität
Die Einstufung erfolgte anhand der Badegewässerwerte, die 2020 bis 2023 gemessen wurden.
Ergebnisse der Badegewässerqualität
29. April 2024 | 8 Grad | 10 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
13. Mai 2024 | 18,0 Grad | <10 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
27. Mai 2024 | 20 Grad | <10 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
12. Juni 2024 | 16,3 Grad | <10 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
24. Juni 2024 | 19 Grad | 53 | 21 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
8. Juli 2024 | 14 Grad | 221 | 53 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
24. Juli 2024 | 13,4 Grad | 134 | 122 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
05. August 2024 | 22,3 Grad | <10 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
19. August 2024 | 17,0 Grad | 146 | 182 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
02. September 2024 | 22,2 Grad | 10 | 43 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
10.September 2024 | 19,5 Grad | 21 | 21 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
- nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
- bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
- Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.
Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots
- Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
- Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
- Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)