Taxetweiher

Standort

Der Ismaninger Taxetweiher (Eisweiher) liegt im Süden der Gemeinde Ismaning und wird von der Gemeinde Ismaning betreut.

Größe

Ca. 20.000 m²

Wassertiefe

Bis zu 2 Meter

Ergebnisse der Badegewässerqualität

Ergebnisse der Wasserqualitätsprüfung für den Taxetweiher
29. April 2024 9 / 9 Grad <10 / <10 10 / <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
13. Mai 2024 18,5 / 19,6 Grad 32 / 487 10 / 146 bakteriologisch nicht zu beanstanden
27. Mai 2024 20 / 20 Grad 10 / 170 10 / 65 bakteriologisch nicht zu beanstanden
12. Juni 2024 16,2 / 18,5 Grad 21 / 65 65 / 32 bakteriologisch nicht zu beanstanden
24. Juni 2024 19,3 / 21,4 Grad >4564 / 43 2773 / 10 bakteriologisch zu beanstanden
27. Juni 2024 19,9 / 19,7 Grad 43 / 182 10 / 87 bakteriologisch nicht zu beanstanden
08. Juli 2024 17,2 / 15,7 Grad 288 / >4564 43 / >4564 teriologisch zu beanstanden
11. Juli 2024 20,6 / 20,6 Grad 43 / 158 43 / 76 bakteriologisch nicht zu beanstanden
24. Juli 2024 15,5 / 18,8 Grad 53 / 65 53 / 221 bakteriologisch nicht zu beanstanden
05. August 2024 20,4 / 22,1 Grad 32 / 76 <10 / 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
19. August 2024 19,8 / 20,5 Grad 87 / 98 53 / 32 bakteriologisch nicht zu beanstanden
02. September 2024 17,9 / 21,3 Grad 32 / 65 87 / 43 bakteriologisch nicht zu beanstanden
10.September 2024 16,3 / 15,3 Grad 158 / 405 43 / 122 bakteriologisch nicht zu beanstanden

Hinweis zur Badegewässerqualität

Unabhängig von der einwandfreien Badegewässerqualität kann das Badevergnügen durch einen von Parasiten („Zerkarien“) verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig. Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots

  • Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
  • Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
  • Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)