Unterföhringer See
Standort
Am Poschinger Weiher 50 (Gaststätte)
85774 Unterföhring
Nach dem ersten Weltkrieg ist dieser See durch Kiesentnahme für den Bau des Werkskanals entstanden. Das 1967 ausgebaute Gelände, befindet sich im Eigentum des Erholungsflächenvereins und wurde 1987 nochmals um 10.000 m² erweitert. Der See liegt im Landschaftsschutzgebiet "Isartal". Zum Erholungsgebiet gehört auch der angrenzende Aussichtsberg mit Wanderwegen, die dann entlang der Isar weiterführen. Mitten im See liegt eine kleine Vogelschutzinsel. Umsäumt wird der Unterföhringer See von altem Baumbestand und sonnigen Liegewiesen auf der Westseite. In diesem Erholungsgelände darf nicht gegrillt werden und kein Lagerfeuer angefacht werden.
Größe des Erholungsgebietes
306.000 m², davon 251.000 m² Landfläche, davon wiederum 55.000 m² Liegewiese und 55.000 m² Wasserfläche. Auf der Westseite befindet sich ein ca. 600 Meter langer Uferstreifen. Wassertiefe bis ca. 2,40 Meter. Der See wird von Grundwasserquellen gespeist, hat aber auch einen natürlichen Zu- und Ablauf.
Einrichtungen
- Gaststätte mit Biergarten (in der Regel von April bis Ende Oktober geöffnet) und mit für Badegäste von außen zugänglichen Toiletten
- die DLRG-Station ist am Gaststättengebäude angebaut und während der Badesaison an den Wochenenden besetzt
- bei den Parkplätzen ist eine Toilettenanlage (mit Behinderten-WC)
- Spielplatz mit Spielgeräten in der Nähe der Gaststätte und Sandfläche am Wasser
- Tischtennisplatten in der Nähe des Spielplatzes
Parkplätze
Parkplatz mit ca. 400 Stellplätzen.
In der Zeit von 01. Mai bis 30. September wird eine Parkgebühr von 2,00 Euro je PKW erhoben.
Downloads
Ergebnisse der Badegewässerqualität
29. April 2024 | 9 Grad | 10 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
13. Mai 2024 | 19,6 Grad | 53 | 21 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
27. Mai 2024 | 20 Grad | 98 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
12. Juni 2024 | 17,6 Grad | 43 | 10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
24. Juni 2024 | 18 Grad | 633 | 504 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
8. Juli 2024 | 18,9 Grad | 65 | 21 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
24. Juli 2024 | 16,6 Grad | 32 | 43 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
05. August 2024 | 21,4 Grad | 110 | 10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
19. August 2024 | 20,8 Grad | 136 | 21 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
02. September 2024 | 21,7 Grad | 32 | <10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
10.September 2024 | 18,0 Grad | 43 | 10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
Hinweis zur Badegewässerqualität
Unabhängig von der einwandfreien Badegewässerqualität kann das Badevergnügen durch einen von Parasiten („Zerkarien“) verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig. Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
- nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
- bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
- Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.
Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots
- Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
- Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
- Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)