Unterschleißheimer See (EU-Badesee)

Standort

Furtweg 92 (Gaststätte)
85716 Unterschleißheim

Der See entstand in den Jahren 1979/1980 durch Kiesabbau für den Autobahnbau der
A 92. Das Erholungsgebiet "Unterschleißheimer See" wurde vom Erholungsflächenverein angekauft und ausgebaut. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet "Dachauer Moos". Am Südostufer entlang wurde eine Ausgleichfläche mit Schutzzone und Biotop erstellt.

Größe des Erholungsgebietes

174.000 m², davon 95.000 m² Landfläche mit 50.000 m² Liegewiese und 79.000 m² Wasserfläche. Die Uferlänge beträgt 800 Meter, Wassertiefe bis ca. 14 Meter. Der See wird von Grundwasserquellen gespeist und hat einen natürlichen Ablauf.

Einrichtungen

  • Gaststätte mit Biergarten (über die Wintermonate geschlossen); während der Badesaison von außen zugängliche Toiletten
  • Wasserwachtstation mit Bootshaus und Garage für Rettungsfahrzeug
  • im Bereich der Wasserwacht ist eine Notrufsäule mit öffentlich zugänglichem Defibrillator vorhanden
  • Toilettenanlage in der Nord-Westecke
  • Sandspielplatz mit Spielgeräten in der Nähe der Wasserwacht und Sandfläche am Wasser
  • Tischtennisplatten in der Nähe der Gaststätte
  • Beach - Volleyballplatz mit zwei Spielfeldern auf der Nordseite
  • Grillzone (nur handelsübliche kleine Familiengrills, kein Bodengrill, kein Lagerfeuer)
  • Parkplätze am Furtweg mit insgesamt 336 Stellplätzen für PKW, davon 5 Stellplätze für Behinderte und 15 Motorradstellplätze
  • auf der Ostseite ein weiterer Parkplatz mit 170 Stellplätzen für PKW und weiteren 145 Stellplätze als Reserveplätze.
    In der Zeit von 01. Mai bis 30. September wird eine Parkgebühr von 2,50 Euro je PKW und 1,50 Euro je Motorrad erhoben.

Einstufung der Badegewässerqualität

Die Einstufung erfolgt anhand der Badegewässerwerte, die in den Jahren 2020 bis 2023 gemessen wurden.

Ergebnisse der Badegewässerqualität

29. April 2024 8 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
13. Mai 2024 18,2 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
27. Mai 2024 20 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
12. Juni 2024 18,2 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
24. Juni 2024 19 Grad 21 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
8. Juli 2024 20 Grad 21 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
24. Juli 2024 16,4 Grad 21 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
05. August 2024 21,3 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
19. August 2024 20,0 Grad <10 32 bakteriologisch nicht zu beanstanden
02. September 2024 21,0 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden

Hinweis zur Badegewässerqualität

Unabhängig von der einwandfreien Badegewässerqualität kann das Badevergnügen durch einen von Parasiten („Zerkarien“) verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig.
Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots

  • Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
  • Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
  • Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)