Förderung von Chancengleichheit
Im Landkreis München leben Menschen aus mehr als 160 verschiedenen Nationen. Er ist Lebensraum und Arbeitsort für junge Familien, Alleinerziehende, Menschen mit und ohne Behinderung, Studierende und ältere Menschen. Diese Vielfalt birgt große Potentiale. Sie gilt es zu erkennen, vorwärts zu bringen und zu nutzen.
Die vielfältigen bekannten, aber auch die noch unerkannten Potentiale müssen gehoben und ausgeschöpft werden, damit der Landkreis München sein Ziel, die Teilhabe aller in allen Bereichen des Lebens, erreicht.
Förderrichtlinie für Projekte und Initiativen
Der Landkreis will gezielt Projekte unterstützen, die sich für die Teilhabe aller einsetzen. Die Förderrichtlinie dient dazu, Projekte und Initiativen, die sich der Chancengleichheit widmen, unterstützen zu können. Projekte können beispielsweise zeitlich begrenzte Freizeit-, Bildungs-, Begegnungsmaßnahmen, sportliche Aktivitäten oder kulturelle Veranstaltungen sein. Im Besonderen sollen innovative Angebote, die dem Gedanken der Inklusion und der Integration dienen, gefördert werden. Ebenso werden Maßnahmen des Ehrenamts, des bürgerschaftlichen Engagements und aus dem Bereich Bildung sowie des lebenslangen Lernens gefördert.
Untenstehend finden Sie die Förderrichtlinie zum Download sowie das Antragsformular. Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Sachgebiets ebenfalls jederzeit gerne zu Verfügung.
Dokumente
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für Chancengleichheit, gesellschaftliche Potentiale und Teilhabe im Landkreis München
- Antrag auf Projektförderung - Chancengleichheit
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Verwendungsnachweis (finanziell)
über Zuwendungen zur Projektförderung
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Verwendungsnachweis (Sachbericht)
über Zuwendungen zur Projektförderung
Inklusionstaxi
Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung gehört zu den zentralen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit Inklusionstaxis soll die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Landkreis München verbessert werden.
Der Landkreis München fördert deshalb durch ein Zuschussverfahren die Beschaffung barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge oder den Umbau bestehender Fahrzeuge zu barrierefreien, rollstuhlgerechten Fahrzeugen bei im Landkreis München ansässigen gewerblichen, konzessionierten Taxiunternehmen.
Alle Informationen zum Zuschuss finden Sie in der Dienstleistung Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis.