Umgang mit ukrainischen Führerscheinen
Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung tritt am 27.07.2022 in Kraft.
Die Verordnung gilt für alle Personen, denen vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.
Hinweise zu anspruchsberechtigten Personen (BMI)
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, oder wenn der Schutzstatus beendet wird.
Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein?
Sie müssen nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
Sie möchten Ihren digitalen ukrainischen Führerschein in einen EU-Führerschein umwandeln?
Wenn Sie im Landkreis München untergebracht sind, müssen Sie dafür einen Antrag bei der Führerscheinstelle im Landratsamt München stellen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, welche Kosten anfallen, wie lange die Bearbeitung in etwa dauert und auch den Antrag zur Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis finden Sie hier:
Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen?
Wenn Sie Ihren ukrainischen Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt. Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten möchten.
Dafür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Die eidesstattliche Versicherung wird entweder vor Ort in der Führerscheinstelle, oder beim Onlineantragsverfahren schriftlich durch eigenhändige Unterzeichnung abgegeben. Außer den Bediensteten in der Führerscheinstelle dürfen nur Notare diese Art der eidesstattlichen Versicherung abnehmen.
Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die eidesstattliche Versicherung (Hinweis: eine "Verlustanzeige" der Polizei ist nicht ausreichend).
Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht!
Informationen dazu, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, welche Kosten anfallen, wie lange die Bearbeitung in etwa dauert und natürlich den Antrag selbst finden Sie hier:
Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen. Wir werden Sie auf unserer Homepage aktuell informieren.