Online-Zulassungsbehörde
Mit unserem Online-Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen. Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Nähere Informationen finden Sie unter https://bmdv.bund.de
Für die Dienstleistungen der Online-Zulassungsbehörde benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion.
Sollten Sie die Funktion zunächst deaktiviert haben, kann sie mithilfe eines Online-Antrages bei Ihrer Kommune wieder freischaltet werden. Für die Nutzung ist ein Servicekonto im Bürgerserviceportal einzurichten.
Ausgenommen von den neuen Diensten sind Vorgänge, die eine Ausnahmegenehmigung brauchen (beispielsweise Importe oder die erstmalige Einstufung als Oldtimer), Kurzzeitkennzeichen, rote Dauerkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin.
Grundsätzlich können nur Zulassungsanträge über die Online-Zulassungsbehörde gestellt werden, bei denen eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode vorliegt (Stichtag Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II: 01.01.2018).
Dienstleistungen mit Online-Antrag
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
- Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
- Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
- Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
- Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden