SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Seit 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die vormalige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.
Beim SEPA-Lastschriftmandat (= SEPA-Kombimandat) ist folgendes zu beachten:
- Das SEPA-Lastschriftmandat muss immer im Original vorgelegt oder vom Antragsteller vor Ort ausgefüllt werden. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes ist nicht zulässig.
- Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben. Dies ist auch notwendig, wenn der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind.
- In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eingetragen werden.
- Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier und bei den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen der jeweiligen Zulassungsvorgänge.
Formulare
Kontakt
Fachbereich 3.3.4
Kfz-Zulassungsstelle
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.deKfz-Zulassungsstelletitle="Interner Link, öffnet im selben Fenster." class="link__mail"
Telefon: 089 / 6221 - 3140, -3183 oder -3000