Nahverkehrsplan

Der Landkreis München ist Aufgabenträger für die im Landkreis verkehrende U-Bahn (Linie U6), Trambahn (Tram 25) sowie die MVV-Regionalbusse und damit zuständig für deren Gestaltung. Die Zuständigkeit für die auch im Landkreis fahrenden S-Bahnen liegt beim Freistaat Bayern.

Der Kreistag des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 30.09.2013 den Nahverkehrsplan für den Landkreis München beschlossen. Dem vorangegangen war ein mehrjähriger Aufstellungsprozess, bei dem u.a. die Kommunen des Landkreises intensiv eingebunden waren, um gemeinsam daran zu arbeiten, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis attraktiv zu machen.

Der Nahverkehrsplan enthält insbesondere ein Anforderungsprofil, etwa mit grundsätzlichen Aussagen zu Betriebszeiträumen oder Bedienungshäufigkeit im ÖPNV. Außerdem trifft der Nahverkehrsplan im Rahmen der Maßnahmenkonzeption Festlegungen für sämtliche MVV-Regionalbuslinien im Landkreis, z. B. zum Linienweg und zum Taktangebot. Seit Beschluss des Nahverkehrsplans werden dessen Vorgaben im Rahmen der konkreten Umsetzungsplanung nach und nach abhängig von den bestehenden Verträgen für die einzelnen Buslinien umgesetzt.    

Mit dem Beschluss des Nahverkehrsplans verfolgt der Landkreis das klare Ziel, im ÖPNV eine angebotsorientierte Planung vorzunehmen und so – durch ein für die Bürger interessantes ÖPNV-Angebot – dort eine Nachfrage zu fördern. Indem der ÖPNV gestärkt wird, sollen Fahrten mit dem privaten Pkw nicht mehr in dem Maße wie früher erforderlich sein und reduziert werden, um die stark frequentierten Straßen in der Region zu entlasten und damit die Bevölkerung und die Umwelt zu schonen.

Um die seit der Aufstellung des Nahverkehrsplans in 2013 eingetretenen neuen Entwicklungen im Landkreis wie etwa neue Wohn- oder Gewerbegebiete, aber auch Themen wie Expressbusse oder Busbeschleunigung aufzugreifen und den ÖPNV entsprechend mit zu entwickeln, erfolgte eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans, die der Kreistag im Juli 2020 beschlossen hat.