Katastrophenschutz-Leuchttürme

Wenn es zu einem flächendeckenden und lange andauernden Stromausfall kommt, hat dies weitreichende Folgen. Handy- und Internetverbindungen fallen aus, die Versorgung mit Nahrungsmitteln wird schwierig, da der Elektroherd nicht funktioniert und Sie womöglich keinen Nahrungsmittelvorrat zuhause haben. Besonders kritisch wird die Situation, wenn ein medizinischer Notfall eintritt, denn ein Notarzt kann weder über das Festnetz noch das Handy gerufen werden.

Woher bekommen Sie Informationen? Wer kann in Notsituationen helfen?

Im Rahmen eines Forschungsprojektes im Land Berlin wurde das Konzept der Katastrophenschutz-Leuchttürme ins Leben gerufen. Daran angelehnt wurde das System der Katastrophenschutz-Leuchttürme auf den Landkreis München übertragen.

Welche Funktionen haben Katastrophenschutz-Leuchttürme?

Katastrophenschutz-Leuchttürme sind notstromversorgte Gebäude, die Hilfesuchenden als Orientierungspunkte und Anlaufstellen bei einem Stromausfall dienen sollen. Die Kommunen im Landkreis München haben dazu verschiedene Objekte festgelegt, die notstromgesichert sind und über stromunabhängige Kommunikationsmittel verfügen, um Notrufe absetzen zu können. Neben dieser Hauptaufgabe können die Katastrophenschutz-Leuchttürme folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Koordination von Hilfeersuchen und Hilfsangeboten
  • kleinere Erste Hilfe-Maßnahmen
  • Informationsvermittlung
  • Lademöglichkeit für Handys

Je nach Lage und Ausstattung können auch Ärzte, Apotheker oder Lebensmittelversorger in den „Leuchtturm“ mit eingebunden werden, die dort dann direkt Leistungen anbieten können.

Da sich die Kommunen im Landkreis München hinsichtlich ihrer Struktur und Ausdehnung teils deutlich voneinander unterscheiden, kann auch die Ausgestaltung der Leuchttürme entsprechend variieren. Informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung über Lage und Ausstattung des für Sie zuständigen Katastrophenschutz-Leuchtturms.

Wann werden Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet?

Die Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen erfolgt lageabhängig durch die jeweilige Kommune. Geplant ist, die Leuchttürme in Betrieb zu nehmen, wenn der eingetretene Stromausfall voraussichtlich mehrere Stunden andauern wird.