Untere Katastrophenschutzbehörde

Das Landratsamt ist die Untere Katastrophenschutzbehörde. Zu seinen Aufgaben gehört daher unter anderem die Alarm- und Einsatzplanung im Katastrophenschutz und die Beschaffung von überörtlich erforderlichen Fahrzeugen und Geräten für den Katastrophenschutz.

BayKSG Art. 1:

(1) Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Katastrophenschutz).

(2) Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Einsatzleiter ist der Landrat. Er wird unterstützt von der Führungsgruppe Katastrophenschutz, die sich aus Mitarbeitern des Fachbereichs Brand- und Katastrophenschutz / Sicherheitsrecht sowie besonders geschulten Mitarbeitern anderer Fachbereiche des Hauses zusammensetzt.

Weitere Informationen finden Sie in der unten verlinkten Dienstleistung "Katastrophenschutz".

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