Soforthilfe für Hochwasserbetroffene

Auch im Landkreis Müchen sind Wohnungen und Häuser durch das Hochwasser zu Schaden gekommen. Für Betroffene hat die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt.

Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt können Mieter oder Eigentümer beantragen, die selbst im betroffenen Objekt wohnen.

Der Antrag für die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude kann nur von Eigentümern gestellt werden.

Zudem können Privathaushalte in besonderen Einzelfällen auch eine Notstandsbeihilfe aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen in individueller Höhe erhalten.

Sollte es bei Ihnen zu Schäden durch Grundwasser gekommen sein: Bitte geben Sie an, woher das Grundwasser kam. Nur für Schäden durch Grundwasser, das von oben kam, kann eine Soforthilfe beantragt werden. Ein Hinweis darauf, dass das Wasser von oben eintrat, ist, dass es sich vorher auf der Oberfläche eines angrenzenden Grundstücks oder einer landwirtschaftlichen Fläche befunden hat und dann im Keller stand oder dass es sich vorher im Kellerschacht gesammelt hat.

Die Antragsunterlagen zur Soforthilfe im Landkreis München finden Sie unter Online beantragen. Der Antrag kann dann direkt online ausgefüllt und abgesendet werden. Betroffene, die sich in einer besonderen Notlage befinden und auf sofortige Hilfe angewiesen sind, können sich unter folgender E-Mail-Adresse an das Landratsamt wenden: soforthilfe-lkm [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Auch Unternehmen im Landkreis können Soforthilfe beantragen. Zuständig hierfür ist die Regierung von Oberbayern. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Regierung von Oberbayern.


FAQ - Das Wichtigste in Kürze:

Diese FAQ dienen der ersten Orientierung. Im Zweifel gelten ausschließlich die dort genannten Richtlinien.

Der Freistaat Bayern gewährt Privatpersonen einen

  • Zuschuss für Schäden Haushalt/Hausrat; und/oder
  • Zuschuss für Ölschaden an Gebäuden.

Einzig maßgebende Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH)

Zudem gewährt der Freistaat Bayern Privatpersonen in besonders schweren Fällen Notstandsbeihilfen aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen. Rechtsgrundlage hierfür ist die „Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse"(Härtefondsrichtlinie – HFR) des des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) vom 11. März 2020

Auf die Notstandsbeihilfe werden Soforthilfeleistungen angerechnet. Es empfiehlt sich daher vorrangig Soforthilfeleistungen zu beantragen.

Diese FAQ dienen nur der ersten Orientierung. Im Zweifel gilt ausschließlich die jeweils genannte Richtlinie.

Soforthilfe

Grundsätzlich erhalten alle Geschädigten in Bayern, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 Schäden im Haushalt oder am Hausrat sowie Ölschäden erlitten haben, eine Soforthilfe.

Der Landkreis München bezahlt diese Soforthilfe – soweit ein Anspruch besteht – nur an Geschädigte im Landkreis München aus:

Zuschuss Haushalt/Hausrat
Geschädigte sind hier nur Privathaushalte. Dies können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer eines Anwesens sein. Nicht erfasst sind gewerbliche Vermieter.

Zuschuss Ölschäden an Gebäuden
Geschädigte sind hier Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude.

Notstandsbeihilfe

Privatpersonen erhalten die nötigen Unterlagen beim Landratsamt München unter soforthilfe-lkm [at] LRA-M.Bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Unternehmen und Selbstständige können Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beantragen. Geschädigte können sich per E-Mail unter hochwasser [at] reg-ob.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" an die Regierung von Oberbayern wenden.

Für die Soforthilfen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  zuständig.

Soforthilfe

Über die Soforthilfe werden:

  • Schäden an Haushalts- oder Hausratgegenständen; und/oder
  • Ölschäden an Gebäuden

im Landkreis München finanziell bezuschusst.

Die finanziellen Mittel müssen zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushalts- oder Hausratgegenstände oder zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden.

Als zeitlicher Geltungsbereich wird der Zeitraum ab dem 31. Mai 2024 festgelegt. Ein Endzeitpunkt wird bestimmt werden, wenn sich eine Entspannung der Lage abzeichnet. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse aus diesem Zeitraum verursacht worden sein.

Notstandsbeihilfe

Über die Notstandsbeihilfe werden ebenfalls

  • Schäden an Haushalts- oder Hausratgegenständen; und/oder
  • Ölschäden an Gebäuden

bezuschusst. Dies jedoch nur, wenn durch diese Schäden die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist.

Dies gilt für alle Schäden, die durch Naturkatastrophen seit dem 11. März 2020 entstanden sind.

Soforthilfe

Zuschuss Haushalt/Hausrat
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 5.000 €. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.

Zuschuss Ölschäden an Gebäuden
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 10.000 €. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.

Die Soforthilfe wird bei beiden Zuschussarten bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet.

Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.

Notstandsbeihilfe

Die Höhe der Notstandsbeihilfe ist individuell.

Auf die Notstandsbeihilfe werden Soforthilfeleistungen angerechnet. Es empfiehlt sich daher vorrangig Soforthilfeleistungen zu beantragen.

Soforthilfe

Zur Beantragung von Soforthilfen sind die auf dieser Webseite aufgeführten Online-Formulare zu verwenden.

Für Schaden Haushalt/Hausrat:

  • Antragsformular für Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“

Bei der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ ist kein gesonderter Schadensnachweis zu führen.

Es reicht die im Antrag vorgesehene Angabe des (voraussichtlichen) Schadens sowie die Versicherung, dass Schäden in dieser Höhe entstanden sind und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.

Für Ölschäden an Gebäuden:

  • Antragsformular für Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“

Bei der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist der Gebäudeschaden durch Öl als solcher nachzuweisen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus, nach Beseitigung der Schäden sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.

Die Antragsformulare können online ausgefüllt und versendet werden.

Notstandsbeihilfe

Wenn Sie zusätzlich Notstandsbeihilfe beantragen möchten, fordern Sie bitte die Unterlagen

  • per E-Mail an soforthilfe-lkm [at] LRA-M.Bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder
  • per Post an Landratsamt München, Soforthilfe Hochwasser 2024, Mariahilfplatz 17, 81541 München

an.

Die Anträge auf Soforthilfe sind bis spätestens 31. August 2024, die Anträge auf Notstandsbeihilfe bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen. 

Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden durch das Landratsamt München geprüft. Nach positiver Prüfung erlässt das Landratsamt einen Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus. Bei negativer Prüfung wird eine Förderung ablehnt.

Das Landratsamt München prüft nach Bewilligung stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht, ob aufgrund von Versicherungsleistungen eine Überkompensation entstanden ist.

Hierfür kann das Landratsamt München ergänzende Unterlagen, etwa Kontoauszüge, Schadensaufstellung oder Kaufbelege beim Zuwendungsempfänger anfordern.


Ihr Kontakt zum Team Soforthilfe Hochwasser

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, die auf dieser Seite noch nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Team Soforthilfe Hochwasser.

Hotline Soforthilfe Hochwasser: 089/6221-5224