Immissionsschutz
Der Landkreis München liegt mit einer Bevölkerungsdichte von 473 Einwohnern/km² an der Spitze aller bayerischen Landkreise. Dies hat oft zur Folge, dass Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrswege dicht nebeneinander liegen und das Wohnen durch Luftverunreinigungen oder Lärmentwicklung beeinträchtigt wird.
Der Fachbereich Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten genehmigt und überwacht Anlagen, die Luftverunreinigungen oder Lärm hervorrufen und sorgt dafür, dass das Wohnen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Dienstleistungen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen
- Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben
- Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (mittelgroße) registrieren
- Kleine und mittlere Feuerungsanlagen betreiben
- Emissionen bei der Verwendung organischer Lösemittel begrenzen
- Lärmerzeugende Geräte und Maschinen
- Altlasten sanieren
- Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen