Lärmschutz an Straßen

Der Landkreises München hat 2013 ein Verkehrs- und Lärmschutzgutachten für den Landkreis München beauftragt. Das Gutachten sollte dem Landkreis München einen umfassenden Überblick über die Verkehrs- und Lärmschutzproblematik im Landkreis München geben. Daher wurden nicht allein die eigenen Kreisstraßen betrachtet, sondern auch Bundesautobahnen, Bundesstraßen und stark belastete kommunale Straßen der Gemeinden und Städte im Landkreis München.

Die Erstellung des Gutachtens wurde in zwei Teile unterteilt. Der erste Teil, die Erhebung der "Verkehrsbelastung Istzustand 2014", wurde durch Herrn Prof. H. Kurzak ausgeführt. Hierbei wurden die tatsächlichen werktäglichen Verkehrsbelastungen erhoben und auf den für die Lärmberechnung geforderten DTV-Wert umgerechnet. Insgesamt wurden im Landkreis München für diese Erhebung 406 Knotenpunktzählungen durchgeführt und 1.062 Straßenabschnitte im Landkreis München erfasst. Zum Vergleich: Die amtlichen DTV-Werte basieren auf nur 140 Straßenabschnitten im Landkreis München. Die Verkehrsdaten stellen die Eingangsdaten für den zweiten Teil des Gutachtens, die eigentliche Erstellung des Lärmschutzgutachtens für den Landkreis München, dar. Die Erstellung des Lärmschutzgutachtens wurde vom Büro Möhler + Partner aus München im Jahr 2015 ausgeführt. Alle Werte wurden auf Grundlage der damals maßgeblichen Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) ermittelt.

Nachdem die Datenerhebung aus dem Jahr 2014 stammt, sind die erhobenen Lärmwerte nicht mehr aktuell. Zwischenzeitlich haben sich die Verkehrsmengen geändert, es haben sich Baugebiete geändert und bauliche Veränderungen an Straßen stattgefunden, zudem wurde auch die Richtlinie für die rechnerische Ermittlung der Lärmwerte angepasst. Zur Bestimmung von aktuellen Beurteilungspegeln wird für Planer, Gutachter und Bauherren deshalb auf die über BAYSYS verfügbaren, aktuellen Verkehrszahlen für Straßen (https://www.baysis.bayern.de/internet/verdat/index.html) sowie die Anwendung dem Stand der Technik entsprechender Berechnungsverfahren (RLS-19) verwiesen.

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