Luftqualität im Landkreis München
Im Landkreis München wurde an 57 ausgewählten Punkten eine rechnerische Ermittlung der Belastung der Anlieger mit den Luftschadstoffen NO2, PM10 und PM2,5 durchgeführt. Neben den straßenverkehrsbedingten Immissionen wurde dabei die an repräsentativen Messstellen des lufthygienischen Überwachungssystems Bayern (LÜB) ermittelte Hintergrundbelastung (vorstädtisch bzw. ländlich-regional) berücksichtigt. Das Gutachten finden Sie untenstehend zum Download.
Die Ermittlungen wurden nach einem Vorauswahlverfahren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nur in denjenigen Bereichen durchgeführt, die aufgrund der Verkehrsstärke und der Struktur der Randbebauung relevante Schadstoffbelastungen erwarten ließen.
Die aktuellen Immissionsgrenzwerte der "Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV" zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die untersuchten Luftschadstoffe lauten:
- NO2, Stickstoffdioxid - 40 µg/m³ (Jahresmittelwert)
- PM10, Schwebstaub - 40 µg/m³ (Jahresmittelwert)
Bei Unterschreitung eines Jahresmittelwertes von 30 µg/m³ an PM10 ist zu erwarten, dass der Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 µg/m³ (in Verbindung mit den zulässigen 35 Überschreitungen des Grenzwertes pro Kalenderjahr) ebenfalls nicht überschritten wird.
- PM2,5, Partikel ultrafein - 25 µg/m³ (Jahresmittelwert)
Grenzwertüberschreitungen konnten für keinen der untersuchten Luftschadstoffe festgestellt werden. Andere Schadstoffe (z. B. Schwermetalle) treten nach den Ergebnissen der landesweiten Messungen des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern (LÜB) auch bei ungünstigen Verhältnissen nicht in Konzentrationen auf, die Grenzwertüberschreitungen besorgen lassen und wurden deshalb nicht untersucht.