Fördermöglichkeiten Naturschutz

Nach Art. 141 der Bayerischen Verfassung gehört es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten und die Denkmäler der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen.

Der Landkreis München gehört zu den am dichtest besiedelten Regionen in Bayern. Nach Wachstumsprognosen wird er auch künftig rasant weiter wachsen. Inmitten der intensiv genutzten Landschaft kommt der Sicherung der Biodiversität gerade deshalb eine besonders hohe Bedeutung zu. Zum einen ist sie Garant für stabile Ökosysteme und sichert uns Menschen ein gesundes lebenswertes Wohnumfeld, zum anderen sind artenreiche, vielfältige und abwechslungsreiche Landschaften maßgeblich für eine attraktive Naherholung.

Schutzgebiete verschiedenster Art und gesetzlich geschützte Biotope bilden dabei das wertvolle Grundgerüst. Für dessen Erhaltung werden meist staatliche Fördergelder eingesetzt. Die staatlichen Zuschüsse sind jedoch im Regelfall an Förderkulissen oder Vorkommen besonders seltener und gefährdeter Arten gebunden.

Mit Erlass der zuletzt 2017 aktualisierten Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege etablierte der Landkreis München bereits 1985 ein wichtiges Instrument, um den Verfassungsauftrag zum Schutz und zur Erhaltung wie auch zur Neuschaffung von natürlichen Lebensgrundlagen im Landkreis München zu unterstützen. Er ermöglicht neben dringenden Artenschutzmaßnahmen somit auch die Umsetzung von Maßnahmen, für die keine staatliche Förderung beantragt werden kann.

Auf Antrag können Mittel für den Erwerb von Grundstücksflächen sowie für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Wesentlichen als Anteilfinanzierung durch den Landkreis München bereitgestellt werden.

Förderfähig sind:

  • der Erwerb und die Pacht ökologisch wertvoller Flächen
  • die Anlage und Pflege von Biotopen
  • die extensive Nutzung oder Brachlegung von Gewässerufern aus Artenschutzgründen
  • die Neuanlage und Pflege von Hecken, Feldgehölzen, Einzelbäumen und Obstwiesen
  • die Sanierung erhaltenswerter Bäume
  • Maßnahmen in Biberlebensräumen
  • Artenschutzmaßnahmen

Bei Interesse informiert und berät Sie die Untere Naturschutzbehörde gerne.

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Herr Wagner
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