Schutzgebiete im Landkreis München

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ermöglichen es, bestimmte Teile von Natur und Landschaft zusammen mit ihren Schutzgütern durch öffentliches Recht zu schützen. Durch die Unterschutzstellung soll zum einen die besondere Funktion und Eigenart dieser (Teil-)Gebiete gesichert werden, zum anderen sollen geeignete Gebiete auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) bilden. Nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz dient der Biotopverbund "der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000" beitragen", das von Bund und Ländern gemäß den Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG verpflichtend aufgebaut werden muss.

Im Landkreis München gibt es aktuell:

  • 5 Naturschutzgebiete
  • 4 flächige Naturdenkmäler
  • 1 geschützte Landschaftsbestandteile
  • 13 Landschaftsschutzgebiete
  • 11 NATURA 2000-Gebiete (10 FFH-Gebiete, 1 SPA)
  • 1 Ramsar-Gebiet

Welche Verbote oder Nutzungsbeschränkungen in den einzelnen Gebieten bestehen bzw. welche Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen, geht aus den jeweiligen Schutzverordnungen hervor.

Übersichtskarte der Schutzgebiete im Landkreis München

Auf den jeweiligen Unterseiten finden Sie Detailinformationen zu einzelnen Schutzgebieten.

Legende

Naturschutzgebiete: rot

Flächige Naturdenkmäler: gelb

Geschützten Landschaftsbestandteil: orange

Landschaftsschutzgebiete: grün

Natura 2000-Gebiete - FFH-Gebiete: violett

Natura 2000-Gebiet - SPA: blau

Ramsar-Gebiet: schwarz strichliert

Kontakt

Fachbereich 4.4.3
Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten

Telefon:
 089 / 6221-2367
E-Mail: naturschutz [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###