Naturdenkmäler (ND)
Nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können "Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit"
per Rechtsverordnung unter besonderen Schutz gestellt werden.
Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Im Landkreis München sind derzeit folgende ortsbildprägenden Bäume mit hohem naturschutzfachlichem Wert durch Naturdenkmalverordnungen geschützt:
- eine Winterlinde auf Grundstück Fl.Nr. 944, Gemarkung Peiß und Gemeinde Aying
- zwei Eichen auf Grundstück Fl.Nr. 2538, Gemarkung Oberhaching
- eine Winterlinde auf Grundstück Fl.Nr. 2514, Gemarkung Oberhaching
- eine Sommerlinde auf Grundstück Fl.Nr. 7, Gemarkung Sauerlach
- eine Eiche auf Grundstück Fl.Nr. 1680/1, Gemarkung und Gemeinde Oberhaching
- zwei Eichen auf Grundstück Fl.Nr. 1679, Gemarkung und Gemeinde Oberhaching
- elf Eichen auf Grundstück Fl.Nr. 1686 und 1686/7, Gemarkung und Gemeinde Oberhaching
- vier Eichen auf Grundstück Fl.Nr. 1817, 1817/4, 1819, Gemarkung Peiß und Gemeinde Aying
- eine Eiche auf Grundstück Fl.Nr. 24, 25, Gemarkung Straßlach und Gemeinde Straßlach-Dingharting
- zwei Sommerlinden auf Grundstück Fl.Nr. 910, Gemarkung und Gemeinde Brunnthal
- drei Eichen und eine Hainbuche auf Grundstück Fl.Nr. 661/4, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing
- drei Winterlinden auf Grundstück Fl.Nr. 1045/2, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing
- eine Esche auf Grundstück Fl.Nr. 55, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing
- acht Stieleichen, eine Sommerlinden und eine Hainbuche auf Grundstück Fl.Nr. 1053, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing
- eine Blutbuche auf Grundstück Fl.Nr. 497, Gemarkung und Gemeinde Grünwald
- eine Sommerlinde auf Grundstück Fl.Nr. 1/2, Gemarkung und Gemeinde Grünwald
Darüber hinaus sind die vier nachfolgend aufgeführten flächenhaften Einzelschöpfungen der Natur als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt:
- Infoblatt: Naturdenkmal "Perlacher Hang westlich der Perlacher Straße in der Gemeinde Grünwald" (ND-00725) (PDF)
- Infoblatt: Naturdenkmal "Eichenwald Altlauf" (ND-00736) (PDF)
- Infoblatt: Naturdenkmal "Bergermoor in der Gemeinde Aying" (ND-00714) (PDF)
- Infoblatt: Naturdenkmal "Bergergrube" (ND-00716) (PDF)
Übersichtskarte der Naturdenkmäler (ND)
Bei den grau dargestellten Flächen handelt es sich um gemeindefreie Gebiete.