Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe können feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gemische sein. Sie werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit als nicht wassergefährdend (nwg) oder in die Wassergefährdungsklassen (WGK) 1 – 3 eingestuft.
Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind Mineralöle, Dieselkraftstoff, Heizöl, Benzin, Kühlmittel, Laugen, Säuren, Farben, Lacke.
Seit in Krafttreten der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe (AwSV) zum 01. August 2017 gibt es darüber hinaus noch die Gruppe der als allgemein wassergefährdend geltenden Stoffe und Gemische ohne weitere Einstufung. Hierzu zählen u. a. Jauche, Gülle, Festmist, Silagesicksäfte, Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft, aufschwimmende flüssige Stoffe, die vom Umweltbundesamt veröffentlicht wurden und feste Gemische, vorbehaltlich einer abweichenden Einstufung.