Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen
Seit Mittwoch, 16.11.2022 gilt in Bayern die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen). Positiv Getestete müssen nicht mehr in Isolation, dafür gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften gilt außerdem ein mindestens fünftägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot.
Es gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause!
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie nachfolgend.