Heilberufe

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in folgenden Heilberufen müssen Sie anmelden:

  • Ergotherapie
  • Krankenpflege
  • Logopädie
  • Physiotherapie
  • Podologie
  • Heilpraktiker

Wenn Sie als Heilpraktikerin / Heilpraktiker tätig werden möchten, benötigen Sie darüber hinaus eine entsprechende Erlaubnis.

Für die Ausübung folgender akademischer Heilberufe ist eine Approbation / Berufszulassung erforderlich:

  • Ärztin/ Arzt
  • Zahnärztin/ Zahnarzt
  • Apothekerin/ Apotheker
  • Tierärztin/ Tierarzt
  • Psychotherapeutin/ Psychotherapeut

Wenden Sie sich hierfür bitte an die Regierung von Oberbayern.