Heilberufe
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in folgenden Heilberufen müssen Sie anmelden:
- Ergotherapie
- Krankenpflege
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
- Heilpraktiker
Wenn Sie als Heilpraktikerin / Heilpraktiker tätig werden möchten, benötigen Sie darüber hinaus eine entsprechende Erlaubnis.
Für die Ausübung folgender akademischer Heilberufe ist eine Approbation / Berufszulassung erforderlich:
- Ärztin/ Arzt
- Zahnärztin/ Zahnarzt
- Apothekerin/ Apotheker
- Tierärztin/ Tierarzt
- Psychotherapeutin/ Psychotherapeut
Wenden Sie sich hierfür bitte an die Regierung von Oberbayern.