Meldung bei Verdacht auf eine Impfkomplikation
Impfreaktion / Impfkomplikation
Eine Impfreaktion ist eine das übliche Ausmaß nicht überschreitende, kurzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktion, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen ist. Beispielsweise
- Lokalreaktionen wie anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1-3 Tagen (gelegentlich länger)
- Allgemeinreaktionen wie Fieber unter 39.5°C (rektal gemessen), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung regionärer Lymphknoten (Angaben zu Art und Häufigkeit sind in der Fachinformation bzw. Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffs aufgeführt)
- oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“ (1-3 Wochen nach Impfung), z. B. leichte Parotisschwellung oder ein Masern- bzw. Varizellen ähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien nach der Verabreichung von auf der Basis abgeschwächter Lebendviren hergestellten Impfstoffen gegen Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen.
Eine Impfkomplikation ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung (siehe auch §6 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Nach §6 Abs.1 Nr.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht eine namentliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt, wenn nach einer Impfung auftretende Krankheitserscheinungen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten und zu einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) nach IfSG führen.
Von dieser Meldepflicht ausgenommen sind Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt.
Das Gesundheitsamt ist nach §11 Abs.4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, den gemeldeten Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitliche Schädigung unverzüglich der zuständigen Landesbehörde und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter Einhaltung des Datenschutzes (personenbezogene Daten sind zu pseudonymisieren) zu melden.
Meldung des Verdachts auf eine Impfkomplikation durch den feststellenden Arzt
Nach §8 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der feststellende Arzt, in Einrichtungen nach § 23 Abs. 5 Satz 1 neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt und in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde Arzt für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich. Nach §8 Abs.1 Nr.8 besteht eine Meldeverpflichtung auch für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker.
Unabhängig davon haben Ärztinnen/Ärzte die berufsrechtliche Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (ÄkdÄ): Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und Medikationsfehlern (akdae.de)
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Nebenwirkungen direkt an den Hersteller oder an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) (Paul-Ehrlich-Institut - Meldeformulare / Online Meldung (pei.de)) zu melden.
Meldung des Verdachts auf eine Impfkomplikation durch die betroffene Person oder für Angehörige (z. B. Kind oder betreute Angehörige)
Wenn Sie die Befürchtung haben, dass bei Ihnen/Ihren Angehörigen (z. B. Kinder oder betreute Angehörige) eine Impfreaktion/Impfkomplikation vorliegt, lassen Sie sich auch von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt beraten.
Darüber hinaus können Sie einen solchen Verdacht auch selbst an die zuständige Bundesoberbehörde, im Falle von Impfstoffen das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden: Paul-Ehrlich-Institut - Meldeformulare / Online Meldung - Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen (pei.de)
COVID-19-Impfung
Meldung des Verdachts auf eine Impfkomplikation durch die betroffene Person
Um weitere Erkenntnisse zur Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen zu gewinnen, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) speziell für die COVID-19-Impfung die Smartphone-App SafeVac 2.0 entwickelt, mit der Geimpfte digital Auskunft darüber geben können, wie sie die Impfung vertragen haben.
Nutzer und Nutzerinnen können so aktiv zur Beobachtungsstudie beizutragen. Weitere Informationen zu SafeVac 2.0 finden Sie unter folgendem Link:Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus und COVID-19 - SafeVac 2.0 – Smartphone-App zur Erhebung der Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen (pei.de)
Kontakt
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.2. – Gesundheitsamt
Mariahilfplatz 17
81541 München
E-Mail: gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de ###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Telefon: 089 – 6221 - 1000