Fachkräftesicherung im Landkreis München
Sie sind Unternehmer und suchen eine Fachkraft, die im Landkreis München ansässig werden soll? Wir unterstützen Sie hierbei!
Starten Sie mit unserem Quick-Check für den Landkreis München!
Mit unserem Quick- Check erhalten Sie schnell und verständlich Informationen zu den benötigten Unterlagen:
Quick-Check für den Aufenthalt ausländischer Fachkräfte im Landkreis München
Die Ausländerbehörde des Landratsamts München unterstützt Sie bei dem aufenthaltsrechtlichen Prozess und der Einholung der Arbeitserlaubnis Ihrer Fachkraft.
Was braucht eine ausländische Fachkraft, um in Deutschland arbeiten zu können?
Die ausländische Fachkraft benötigt:
- eine Aufenthaltserlaubnis;
- eine Ankerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses: und
- eine Arbeitserlaubnis
Bitte beachten Sie, dass bei der Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und der Anerkennung verschiedene Institutionen zu beteiligen sind:
Vorgehensweise im Landkreis München
Um den Prozess schnell und möglichst reibungslos zu gestalten, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
Schritt 1: Klären Sie, ob der Berufsabschluss Ihrer Fachkraft anerkannt wird: Benutzen Sie hierzu den Anerkennungsfinder des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Schritt 1a: Klären Sie, ob der Hochschulabschluss anerkannt wird: Die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses können Sie beim Infoportal zu ausländischen Berufsabschlüssen (anabin) überprüfen. Eine Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses kann ebenfalls bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragt werden.
Schritt 2: Starten Sie bezüglich der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bei der IHK, der HwK oder dem LGL bereits eine Voranfrage. Das erspart Ihnen im Nachhinein viel Aufwand! Hier die entsprechenden Links:
Schritt 3: Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung des zuständigen Berufsabschlusses bei der zuständigen Kammer: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer für München und Oberbayern, Bayerischen Staatsministerium für Digitales. Sieht die Anerkennung weitere Qualifizierungsmaßnahmen im Bundesgebiet vor, können Sie sich über eine Anerkennungspartnerschaft informieren.
Schritt 4: Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landratsamts München: Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Quick-Check.