EU-Dienstleistungsrichtlinie / Einheitlicher Ansprechpartner
Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten deutlich zu erleichtern. Dadurch trägt sie zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes bei.
Gewerbetreibende aus dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen), welche in Deutschland vorübergehend selbständig gewerbsmäßig tätig werden, können die Regelungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Anspruch nehmen. Hierbei können die Dienstleister im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, welche für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Der Einheitliche Ansprechpartner
- informiert über die notwendigen Formalitäten und
- nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z. B. zu:
- Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten
- Kontaktdaten der zuständigen Behörden
- im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
- unterstützende Verbände und Organisationen.
Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden in Bayern von den Kammern der von der Dienstleistungsrichtlinie betroffenen gewerblichen und freien Berufe übernommen.
Existiert für den Beruf keine eigene Kammer, betreut die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.
Auf den folgenden Internetseiten werden alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt:
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Dienstleistungsportal Bayern
vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr