Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gesetzgeber hat in der BITV die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt. Die BITV basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Der Landkreis München legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot des Landkreises München , nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Geltendes Gesetz
der Landkreis München orientiert sich an folgenden Bestimmungen: das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aktuell ist diese Webseite mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weitestgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt verwendbar? Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Zusätzliche Hinweise
Unser Ziel ist es, die Webseite für unterschiedliche, auch mobile Geräte barrierefrei nutzbar zu gestalten.
Barrieren melden und Feedback
Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gerne mitteilen.
Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Die Schlichtungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.