Zensus 2022
Befragungen erfolgreich abgeschlossen
Der Landkreis München dankt seinen Bürgerinnen und Bürgern sowie den engagierten ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewern für deren Mitwirkung am Zensus 2022. Über 70.000 Bürgerinnen und Bürger haben im Landkreis München Auskunft gegeben, insgesamt sind in Deutschland über 30 Millionen Antworten zum Zensus 2022 eingegangen.
In den kommenden Monaten stehen nun umfangreiche Schritte zur Sicherung der Datenqualität und zur weiteren Verarbeitung der Daten an. Die auf den erhobenen Daten basierende Statistik wird im März 2024 vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, die Erhebungsstelle des Landkreises München schließt demnächst. Zum 28.02.2023 werden zunächst Hotline und E-Mail deaktiviert. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an die in den Kontaktdaten genannten Ansprechpartner.
Zensus 2022 als gemeinsames Projekt
Der Zensus 2022 ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten zusammen, sie bereiten die Befragung vor und koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind zuständig/verantwortlich für den Betrieb der Erhebungsstellen zur Durchführung der Personenerhebung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zensus 2022: www.zensus2022.de
Das Statistische Bundesamt ist zuständig/verantwortlich für die Methodik des Zensus, für die IT-Entwicklung (Programmierung der Fachanwendungen) und für den IT-Betrieb. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie sind zuständig/verantwortlich für die Durchführung und Datenbereitstellung der Personenerhebung und Gebäude/Wohnungszählung und für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zum Zensus-Stichtag. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte richten örtliche Erhebungsstellen (EHST) ein und führen dezentral die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Befragung der Sonderbereiche (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) durch. Die Erhebungsstellen in den Kommunen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Personen für die Durchführung der Befragung (Erhebungsbeauftragte) und koordinieren die Befragung vor Ort. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein.
Datenschutz und Informationssicherheit sind an den Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausgerichtet. Um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, setzt das Statistische Bundesamt die Sicherheitsanforderungen nach der Methodik des IT-Grundschutzes um. In Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit wird zusätzlich zu den behördlich geforderten Umsetzungen auf sachkundige Beratung zurück-gegriffen: der Zensus 2022 wird sowohl vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet. Da zudem der Zensus 2022 eine Gemeinschaftsaufgabe der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist, sind auch im statistischen Verbund die Vorgaben der DS-GVO Bestandteil der Zusammenarbeit.
Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Gleichzeitig sollen so viele allgemeine Erkenntnisse wie möglich aus den veröffentlichten Daten gezogen werden können.
Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.
Im Zensus werden für alle Auswertungen, die auf demografischen Daten, Gebäude- und Wohnungsdaten, Haushalts- und Familiendaten basieren, Geheimhaltungsverfahren angewendet, die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Nach dem „Rückspielverbot“ müssen die persönlichen Angaben der Befragten streng geheim gehalten werden und dürfen weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden. Es dürfen zwar Daten aus den Registern der Einwohnermeldeämter oder der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden; es ist aber nicht zulässig, nicht anonymisierte Angaben der Befragten an diese oder andere Institutionen zurückzuspielen. Die Daten fließen stets nur in eine Richtung hin zur amtlichen Statistik. Durch das Rückspielverbot (§ 21 Abs. 4 ZensG) wird so ausgeschlossen, dass Erkenntnisse aus den Erhebungen des Zensus für die Arbeit in anderen Verwaltungseinheiten verwendet werden.
Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangs-beschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.
Die Erhebungsstellen sind räumlich, personell und (IT-) organisatorisch von anderen internen Bereichen der Kommunen sowie nach außen hin abgeschottet. Es ist sichergestellt, dass nur autorisiertes Personal Zutritt zu den Räumlichkeiten hat, in denen Zensus-Daten verarbeitet und gelagert werden.
Zugangsberechtigt zur Erhebungsstelle sind ausschließlich die Erhebungsstellenleitung und deren Stellvertretung, das Personal der Erhebungsstelle während der Dienstzeit, die/der für die Erhebungsstelle zuständige Datenschutzkoordinator/in, die/der behördliche IT-Sicherheitsbeauftragte, die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und ihre/seine Beauftragten sowie ermächtigte Bedienstete der Fachaufsichtsbehörden und ggf. eingesetzte Rettungskräfte bei Unglücksfällen. Im abgeschotteten Bereich der Erhebungsstellen ist sichergestellt, dass keine Einsicht Unbefugter in Erhebungsunterlagen/Bildschirme oder von außen erfolgen kann. Es besteht ein akustischer Schutz gegen ein Mithören von (Telefon-)Gesprächen.
Für die Übergabe bzw. Entgegennahme von Erhebungsunterlagen ist ein Bereich eingerichtet und wirksam abgeschottet. Für Besucherinnen und Besucher der abgeschotteten Räume der Erhebungsstellen sowie für weitere Personen, die Räume der Erhebungsstellen aufsuchen, in denen Zensus-Daten verarbeitet oder gelagert werden, gibt es eine Zugangsregelung während der Öffnungszeiten in ständiger Anwesenheit Mitarbeitender der Erhebungsstelle. Bürgerinnen und Bürger sowie Auskunftspflichtige haben nur Zutritt zu einem räumlich getrennten Besucherbereich von dem aus weder unbefugter Einblick in Einzelangaben Dritter noch eine akustische Wahrnehmung von Einzelangaben Dritter möglich ist.
Für die Erhebungsstellen sind lokale abgeschottete IT-Systeme bereitgestellt. Auf den IT-Systemen befindet sich keine Software, die nicht zwingend für den Betrieb der Erhebungsstellen erforderlich ist bzw. keine weiteren Funktionen, die den sicheren Betrieb der Erhebungsstelle gefährden könnten.
Kontakt
Landratsamt München – Erhebungsstelle Zensus 2022
Bitte beachten Sie: Die Erhebungsstelle des Zensus 2022 schließt demnächst. E-Mail und Hotline werden zum 28.02.2023 deaktiviert. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Haymann, E-Mail: sandra.haymann [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"