Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

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Ausländerinnen und Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, erhalten Hilfen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder im Krankheitsfall.

Die Ausgabe der neuen Bezahlkarten erfolgt im Juni 2024 im Landratsamt München, Mariahilfplatz 17. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten dazu in den kommenden Wochen eine Termineinladung mit der Post.
Ab Juli 2024 gibt es keine Bargeldauszahlung mehr im Landratsamt München. Sie finden mehr Informationen auf dieser Seite unter "Formulare und Merkblätter".

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 14.05.2024. aktualisiert.