Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

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Das Landratsamt München (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis München liegt. Bei Aufenthaltsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Verlangen einer Behörde durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.04.2024. aktualisiert.