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Dienstleistung 

Schulpflichtverletzung

Eine Schulpflichtverletzung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dies kann z. B. bereits das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht (Schwänzen) sein.

Dienstleistung 

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung

Die Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzberatungsstellen beraten Bürger des Landkreises München kostenlos und bieten Hilfestellung zur Bewältigung finanzieller Probleme.

Dienstleistung 

Rentenversicherungskonto klären

Es ist wichtig, dass alle Ihre versicherungsrechtlich bedeutenden Zeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind. Das Landratsamt München unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos.

Dienstleistung 

Rentenantrag stellen

Altersrente wird nur auf Antrag (Rentenantrag) gewährt. Das Landratsamt München hilft Ihnen in allen Angelegenheiten rund um die Antragstellung.

Dienstleistung 

Mietwohnung - staatlich und landkreisgeförderte

Sie können sich kostenpflichtig für eine staatlich geförderte Wohnung vormerken lassen oder kostenfrei für eine landkreisgeförderte Wohnung registrieren lassen.

Dienstleistung 

Förderung von baulichen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Mietwohnraum

Der Landkreis München fördert die Schaffung zusätzlichen Mietwohnraums und die Erhaltung von bestehendem Mietwohnraum.

Dienstleistung 

Fördermöglichkeiten zum Bau und Erwerb von Wohneigentum

Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm anbieten.

Dienstleistung 

Sorgerecht - Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann mit einer Negativbescheinigung das alleinige Sorgerecht nachweisen.

Dienstleistung 

Volksmusikpfleger

Der Kreisvolksmusikpfleger fördert die Volksmusik im Landkreis München.

Dienstleistung 

Sportförderung durch den Landkreis München

Der Landkreis München stellt seinen Sport- und Schützenvereinen alljährlich finanzielle Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung. Es muss kein Antrag gestellt werden.

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